Rechtliche Neuerungen für Unternehmen in 2025
2025 treten eine Reihe von gesetzlichen Änderungen bzw. Neuerungen in Kraft, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Besonders im Fokus stehen die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung und neue Regelungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz.
Elektronische Rechnungen
Nach dem Wachstumschancengesetz muss ab dem 1. Januar 2025 bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen regelmäßig eine elektronische Rechnung, die sogenannte E-Rechnung, verwendet werden. Das ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF-Dokument fällt fortan nicht mehr unter diese Definition. Dagegen erfüllen etwa die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) die gesetzlichen Anforderungen. An den Aufbewahrungsfristen ändert sich nichts – die E-Rechnung muss aber im originalen, strukturierten elektronischen Datenformat aufbewahrt werden.
Lockerungen der Schriftform bei Arbeits- und Mietverträgen
Daneben sorgt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz zu Neuerungen im Arbeitsrecht und bei bestimmten Mietverträgen. Konkret wird das strenge Schriftformerfordernis an einigen Stellen aufgelockert. Für den Abschluss langfristiger Mietverträge über Grundstücke und Räume, die keine Wohnräume sind, genügt künftig die Textform. Gleiches gilt für den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen, so dass in vielen Fällen auch ein elektronischer Nachweis, z.B. per E-Mail, ausreichend sein wird. Damit ist es ab sofort auch möglich, Arbeitsverträge elektronisch abzuschließen. Anders als bei der E-Rechnung genügt hierbei ein PDF-Dokument, das abgespeichert und ausgedruckt werden kann. Beim Versand über E-Mail sollten Arbeitgeber Arbeitnehmer auffordern, einen Empfangsnachweis vorzulegen. Eine schriftliche Aufzeichnung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers vonnöten. Zudem können nunmehr Arbeitszeugnisse in elektronischer Form ausgestellt werden. Im Gegensatz zur Textform erfordert dies eine qualifizierte elektronische Signatur des Ausstellers. Für Kündigungen, Aufhebungsverträge und befristete Verträge gilt jedoch auch in 2025 weiterhin das Schriftformerfordernis.
Mindestlohn und Minijob
Unternehmen, die Minijobber beschäftigen, sollten im neuen Jahr die Geringfügigkeitsgrenze berücksichtigen, die sich aufgrund der Erhöhung des Mindestlohnes auf 556 Euro pro Monat erhöht. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs, die jetzt mit einem regulären Monatsgehalt von 556,01 Euro beginnen.
Vorgaben für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz schreibt vor, dass Gebäude mit einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen über Ladepunkte für Elektrofahrzeuge verfügen müssen. Neben den bereits seit drei Jahren geltenden Regelungen für Neubauten, gelten die Regelungen für bestehende Nichtwohngebäude erst seit dem Jahreswechsel. Davon sind rund 130.000 Gebäude in Deutschland betroffen.
Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen
Ab Mitte des Jahres verpflichtet darüber hinaus das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, insbesondere für Webshops und Apps, bei denen der Abschluss eines Verbrauchervertrages angeboten wird. Diese müssen für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein, es muss also zum Beispiel auch eine Vorlesefunktion geben und die Texte müssen auch in Bezug auf Schriftgröße und Kontrast gut lesbar sein.
Erwähnenswert ist schließlich die EU-Batterieverordnung, nach der Unternehmen ab dem 18. August 2025 bei der Inbetriebnahme von Batterien Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Transparenz der Lieferkette einhalten müssen.
Es empfiehlt sich daher, zu Jahresbeginn noch einmal sicherzustellen, dass die relevanten Neuerungen umgesetzt und rechtzeitig in die Geschäftsprozesse implementiert werden.
Gerne stehen wir für Ihre Fragen und zur weiterführenden Erläuterung der Neuregelungen zur Verfügung.