Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft

 

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in weiten Teilen in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und technischen Angeboten zu ermöglichen.

Für zahlreiche Unternehmen, insbesondere Betreiber von Webseiten, Onlineshops und Apps ergeben sich daraus konkrete neue Anforderungen. Betroffen sind Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen – ausgenommen bleiben lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und bis zu 2 Mio. Euro Jahresumsatz (dies allerdings nur für Dienstleistungen).

Die wichtigsten Pflichten betreffen die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und Onlineshops. Dazu gehören Vorgaben zur Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit sowie die Kompatibilität mit assistiven Technologien wie z.B. Screenreadern. Ergänzend müssen Unternehmen barrierefreie Feedback-Möglichkeiten zur Meldung von Barrieren anbieten.

  • Falls Ihr Unternehmen unter die Regelungen des BFSG fällt, muss die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bis spätestens 28.06.2025 erfolgt sein.

Verstöße gegen das BFSG können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zudem besteht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, ob sie betroffen sind und ob ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sollte noch Handlungsbedarf bestehen, empfehlen wir eine umgehende Umsetzung.

Bei Fragen zu diesen Themen sowie zu allen anderen rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit E-Commerce und digitalen Angeboten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.