Generated by All in One SEO Pro v5.0.0.1, this is an llms-full.txt file, used by LLMs to index the site. # FUM Legal Fritz & Mark Legal Rechtsanwälte ## Beiträge ### [EuGH entscheidet: Unternehmensverschulden für DSGVO-Bußgeld ausreichend](https://www.fum-legal.de/aktuelles/eugh-entscheidet-unternehmensverschulden-fuer-dsgvo-bussgeld-ausreichend/) **Published:** März 4, 2024 **Author:** advomatic-admin **Content:** Datenschutzverstöße in Unternehmen können mit einer Geldbuße geahndet werden. Dies auch dann, wenn kein Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters nachgewiesen werden kann. Vielmehr bleibt das Unternehmen auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die juristische Person als solche – etwa aufgrund mangelnder Compliance – schuldhaft gehandelt hat. Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 05.12.2023, u.a. Az. C-807/21 – Deutsche Wohnen) lag ein Bußgeldverfahren gegen das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen SE, die seit 2021 zur Vonovia SE gehört zugrunde. Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte im Jahr 2020 ein Bußgeld in Höhe von etwa 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen verhängt. Hintergrund war, dass personenbezogene Daten von Mietern länger als erforderlich gespeichert wurden. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden dem EuGH vom zuständigen Kammergericht in Berlin grundlegende Fragen zur Haftung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen, bei den das Fehlverhalten keiner konkreten Person im Unternehmen zugeordnet werden kann, zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat nun entschieden, dass es für die Haftung eines Unternehmens für Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht, anders als bei Ordnungswidrigkeiten nach deutschem Recht (OWiG), nicht erforderlich ist, dass ein Fehlverhalten eines konkreten einzelnen Mitarbeiters des betroffenen Unternehmens nachgewiesen werden kann. Vielmehr ist es – entsprechend den weiten kartellrechtlichen Haftungsvoraussetzungen – für eine entsprechende Sanktionierung eines Verstoßes mit einem Bußgeld ausreichend, wenn die verantwortliche juristische Person selbst, d. h. das Unternehmen, zumindest fahrlässig gehandelt hat. Insoweit kommt es darauf an, ob die Mitarbeiter des Unternehmens in ihrer abstrakten Gesamtheit aufgrund der Organisation und der Compliance-Bemühungen des Unternehmens von den wesentlichen Tatsachen des Verstoßes Kenntnis haben müssten. Es bleibt nun den nationalen Gerichten überlassen, den vom EuGH vorgegebenen weiten Haftungsrahmen im Einzelfall zu konkretisieren. Dieses Urteil sollte Unternehmen noch einmal Anlass geben, ihr Datenschutzmanagement sowie die Maßnahmen zur Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Hinblick auf datenschutzrechtliche Vorgaben kritisch zu überprüfen. Dies nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass die Höhe eines gegebenenfalls zu verhängenden Bußgelds sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens orientiert und im Falle einer Unternehmensgruppe nicht etwa auf das einzelne Unternehmen, sondern auf den Umsatz der gesamten Gruppe abzustellen ist. Bei Fragen zu allen datenschutzrechtlichen Themen steht Ihnen unsere Praxisgruppe Datenschutz gerne zur Verfügung. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Finanzielle Förderung für den Schutz geistigen Eigentums: KMU-Fonds 2024](https://www.fum-legal.de/informationen/finanzielle-foerderung-fuer-den-schutz-geistigen-eigentums-kmu-fonds-2024/) **Published:** März 6, 2024 **Author:** advomatic-admin **Content:** Geistiges Eigentum, insbesondere Marken und Designs/Geschmacksmuster, stellen wesentliche Vermögenswerte eines Unternehmens dar und sind ein unverzichtbarer Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs in allen Branchen. Daher unterstützt die Europäische Kommission kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beim Aufbau entsprechender Schutzportfolios durch finanzielle Förderung für die Anmeldung entsprechende Schutzrechte. Zu diesem Zweck wurde auch für 2024 der sogenannte KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ aufgesetzt, bei dem es sich um ein Finanzhilfeprogramm für KMU in der EU handelt und der diesen Unternehmen helfen soll, Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Zeitraum vom 22. Januar 2024 bis zum 6. Dezember 2024 durchgeführt. Der KMU-Fonds bietet vier verschiedene Gutscheine, mit denen die Erstattung unterschiedlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb geistigen Eigentums beantragt werden kann. Der KMU-Fonds ist insbesondere auch auf die Anmeldung von Marken und Designs / Geschmacksmustern anwendbar. Einzelheiten zur Art und Umfang der Förderung sowie zu den Voraussetzungen finden Sie hier: . Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Anwälte bei allen Fragen rund um den Schutz Ihrer Marken und Design / Geschmacksmuster gerne zur Verfügung. **Kategorien:** Informationen --- ### [Rechtliche Neuerungen für Unternehmen in 2025](https://www.fum-legal.de/aktuelles/rechtliche-neuerungen-fuer-unternehmen-in-2025/) **Published:** Januar 16, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** 2025 treten eine Reihe von gesetzlichen Änderungen bzw. Neuerungen in Kraft, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Besonders im Fokus stehen die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung und neue Regelungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz. **Elektronische Rechnungen** Nach dem Wachstumschancengesetz muss ab dem 1. Januar 2025 bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen regelmäßig eine elektronische Rechnung, die sogenannte E-Rechnung, verwendet werden. Das ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF-Dokument fällt fortan nicht mehr unter diese Definition. Dagegen erfüllen etwa die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) die gesetzlichen Anforderungen. An den Aufbewahrungsfristen ändert sich nichts – die E-Rechnung muss aber im originalen, strukturierten elektronischen Datenformat aufbewahrt werden. **Lockerungen der Schriftform bei Arbeits- und Mietverträgen** Daneben sorgt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz zu Neuerungen im Arbeitsrecht und bei bestimmten Mietverträgen. Konkret wird das strenge Schriftformerfordernis an einigen Stellen aufgelockert. Für den Abschluss langfristiger Mietverträge über Grundstücke und Räume, die keine Wohnräume sind, genügt künftig die Textform. Gleiches gilt für den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen, so dass in vielen Fällen auch ein elektronischer Nachweis, z.B. per E-Mail, ausreichend sein wird. Damit ist es ab sofort auch möglich, Arbeitsverträge elektronisch abzuschließen. Anders als bei der E-Rechnung genügt hierbei ein PDF-Dokument, das abgespeichert und ausgedruckt werden kann. Beim Versand über E-Mail sollten Arbeitgeber Arbeitnehmer auffordern, einen Empfangsnachweis vorzulegen. Eine schriftliche Aufzeichnung der wesentlichen Vertragsbedingungen ist nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers vonnöten. Zudem können nunmehr Arbeitszeugnisse in elektronischer Form ausgestellt werden. Im Gegensatz zur Textform erfordert dies eine qualifizierte elektronische Signatur des Ausstellers. Für Kündigungen, Aufhebungsverträge und befristete Verträge gilt jedoch auch in 2025 weiterhin das Schriftformerfordernis. **Mindestlohn und Minijob** Unternehmen, die Minijobber beschäftigen, sollten im neuen Jahr die Geringfügigkeitsgrenze berücksichtigen, die sich aufgrund der Erhöhung des Mindestlohnes auf 556 Euro pro Monat erhöht. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs, die jetzt mit einem regulären Monatsgehalt von 556,01 Euro beginnen. **Vorgaben für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge** Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz schreibt vor, dass Gebäude mit einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen über Ladepunkte für Elektrofahrzeuge verfügen müssen. Neben den bereits seit drei Jahren geltenden Regelungen für Neubauten, gelten die Regelungen für bestehende Nichtwohngebäude erst seit dem Jahreswechsel. Davon sind rund 130.000 Gebäude in Deutschland betroffen. **Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen** Ab Mitte des Jahres verpflichtet darüber hinaus das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, insbesondere für Webshops und Apps, bei denen der Abschluss eines Verbrauchervertrages angeboten wird. Diese müssen für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein, es muss also zum Beispiel auch eine Vorlesefunktion geben und die Texte müssen auch in Bezug auf Schriftgröße und Kontrast gut lesbar sein. Erwähnenswert ist schließlich die EU-Batterieverordnung, nach der Unternehmen ab dem 18. August 2025 bei der Inbetriebnahme von Batterien Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Transparenz der Lieferkette einhalten müssen. Es empfiehlt sich daher, zu Jahresbeginn noch einmal sicherzustellen, dass die relevanten Neuerungen umgesetzt und rechtzeitig in die Geschäftsprozesse implementiert werden. Gerne stehen wir für Ihre Fragen und zur weiterführenden Erläuterung der Neuregelungen zur Verfügung. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Abschaltung der OS-Plattform](https://www.fum-legal.de/aktuelles/250116-abschaltung-os-plattform/) **Published:** Januar 16, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Online-Handel, die sogenannte OS-Plattform, **wird zum 20.07.2025 abgeschaltet**. Die OS-Plattform wurde 2016 auf Grundlage der EU-Verordnung über die online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im E-Commerce (ODR-Verordnung) von der EU-Kommission eingeführt und seither betrieben. Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuweisen und insbesondere auf ihrer Website und in ihren AGB einen Link zur Plattform bereitzustellen. Dagegen sind viele Unternehmen, insbesondere Online-Händler, nicht verpflichtet, an Streitschlichtungen, die über die OS-Plattform von Verbrauchern initiiert werden, teilzunehmen. Da diese Plattform wenig genutzt und zudem als ineffektiv angesehen wird, hat sich die EU-Kommission dazu entschlossen, die ODR-Verordnung mit Wirkung zum 20.07.2025 aufzuheben und die OS-Plattform zeitgleich einzustellen. Bereits ab dem 20. März 2025 können keine neuen Beschwerden über die OS-Plattform eingereicht werden. **Welche Auswirkungen ergeben sich für betroffene Unternehmen?** Die (auch den Informationspflichten) zu Grunde liegende Verordnung erlischt ebenfalls mit Wirkung zum 20.07.2025. - **Webseiten und Rechtstexte sind anzupassen**: Hinweise und Links auf die OS-Plattform sind zum 20.07.2025 (bis dahin bleibt die Informationspflicht bestehen!) zu entfernen, dies betrifft insbesondere das Impressum, AGB und gegebenenfalls sonstige Informationstexte im Rahmen Ihrer Website oder Kundenkommunikation. - **Verbraucherinformationen sind zu überprüfen**: Stellen Sie sicher, dass die weiterhin geltenden Verpflichtungen zur Information von Verbrauchern über alternative Streitbeilegung, die auch nach dem 20.07.2025 für viele Unternehmen weiterhin bestehen, eingehalten werden. Bei Fragen zu diesen Themen sowie zu allen anderen Fragestellungen im Zusammenhang mit E-Commerce stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft](https://www.fum-legal.de/aktuelles/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-tritt-am-28-06-2025-in-kraft/) **Published:** Juni 23, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Am **28.06.2025** tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in weiten Teilen in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EEA). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und technischen Angeboten zu ermöglichen. Für zahlreiche Unternehmen, insbesondere Betreiber von Webseiten, Onlineshop und Apps ergeben sich daraus konkrete neue Anforderungen. Betroffen sind Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen – ausgenommen bleiben lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und bis zu 2 Mio. Euro Jahresumsatz (dies allerdings nur für Dienstleistungen). Die wichtigsten Pflichten betreffen die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und Onlineshops. Dazu gehören Vorgaben zur Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit sowie die Kompatibilität mit assistiven Technologien wie z.B. Screenreadern. Ergänzend müssen Unternehmen barrierefreie Feedback-Möglichkeiten zur Meldung von Barrieren anbieten. Falls Ihr Unternehmen unter die Regelungen des BFSG fällt, muss die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bis spätestens 28.06.2025 erfolgt sein. Verstöße gegen das BFSG können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zudem besteht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, ob sie betroffen sind und ob ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sollte noch Handlungsbedarf bestehen, empfehlen wir eine umgehende Umsetzung. Bei Fragen zu diesen Themen sowie zu allen anderen rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit E-Commerce und digitalen Angeboten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [EU Data Act ab dem 12.09.2025 anzuwenden](https://www.fum-legal.de/aktuelles/eu-data-act-ab-dem-12-09-2025-anzuwenden/) **Published:** September 9, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Am **12. September 2025** wird der **EU Data Act** (Verordnung (EU) 2023/2854) nach einer zwanzigmonatigen Umsetzungsfrist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Die Verordnung ist bereits am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und bildet einen zentralen Baustein der europäischen Datenstrategie. Ziel ist es, die Nutzung von Daten in der EU fairer, sicherer und nutzerfreundlicher zu gestalten – sowohl im Verhältnis zwischen Unternehmen (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern (B2C) und Behörden (B2G). Der Data Act regelt insbesondere den **Zugriff auf und die Weitergabe von Nutzungsdaten** aus vernetzten Produkten und damit verbundenen Diensten – etwa bei IoT-Geräten, Smart-Home-Technologien oder Industrieanlagen. Betroffen sind damit zahlreiche Unternehmen, die Daten generieren, speichern oder verarbeiten – unabhängig davon, ob sie Hersteller, Dienstleister oder Plattformanbieter sind. **Kerninhalte und Pflichten für Unternehmen:** - **Zugangsrechte zu Nutzungsdaten**: Nutzer – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – erhalten umfassende Rechte auf Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten. Diese Daten müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden. - **Nutzungsrechte:** Unternehmen sollten vertragliche Regelungen aufsetzten, um bei der Produktnutzung erzeugte Daten weiterhin nutzen zu dürfen und um Geschäftsgeheimnisse zu schützen. - **Pflichten zur Datenweitergabe**: Unternehmen können verpflichtet werden, bestimmte Daten auf Anforderung an Dritte oder öffentliche Stellen weiterzugeben – unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und angemessenen Schutzmechanismen. - **Vertragsgestaltung**: Der Data Act enthält Vorgaben zur fairen Vertragsgestaltung bei der Datenweitergabe zwischen Unternehmen. Missbräuchliche Vertragsklauseln sind unwirksam. - **Cloud-Portabilität**: Anbieter von Cloud-Diensten müssen es ihren Kunden erleichtern, ihre Daten zwischen verschiedenen Diensten zu übertragen (Data Portability). Langfristige Lock-in-Effekte sollen dadurch vermieden werden. **Was Unternehmen jetzt tun sollten:** Der Data Act betrifft eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen – von der Industrie über den Gesundheitssektor bis hin zum E-Commerce. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, **ob und in welchem Umfang sie von den neuen Regelungen betroffen sind**, insbesondere, wenn sie: - vernetzte Produkte oder digitale Dienste anbieten, - Kundendaten oder Gerätedaten speichern, - Cloud- oder Edge-Computing-Dienste bereitstellen oder nutzen, - in B2B-Partnerschaften Daten austauschen oder analysieren. Wir empfehlen, bestehende Prozesse zur Datennutzung, Vertragswerke und technische Schnittstellen jetzt auf Konformität mit dem Data Act zu überprüfen. Der Anpassungsaufwand kann erheblich sein, insbesondere im Hinblick auf IT-Systeme, Schnittstellen und die Gestaltung von Nutzerrechten. Ab dem **12. September 2026** müssen nach dem EU Data Act neu in Verkehr gebrachte, vernetzte Produkte von vornherein so gestaltet werden, dass der Zugang zu den von ihnen generierten Daten für den Nutzer technisch möglich ist („Access by Design“). Dies gilt für alle neuen Produkte, die ab diesem Stichtag auf den Markt kommen **Fazit:** Der EU Data Act markiert einen Paradigmenwechsel im europäischen Datenrecht. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, um zum Stichtag am 12. September 2025 rechtskonform agieren zu können. Bei Fragen zur Umsetzung des Data Act oder zur datenschutzrechtlichen und IT-rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Datenstrategien stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [DSGVO‑konformes Löschkonzept im Unternehmen](https://www.fum-legal.de/aktuelles/dsgvo-konformes-loeschkonzept-im-unternehmen/) **Published:** September 17, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** In vielen Unternehmen werden eine Vielzahl personenbezogener Daten in unterschiedlichen digitalen und analogen Systemen verarbeitet. Unternehmen unterliegen dabei jedoch der Löschpflicht, die sich aus der [Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)](https://www.lexware.de/tools/ebook-dsgvo/) ergibt. D.h., sie sind verpflichtet personenbezogene Daten zu löschen, wenn diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Dabei sind die ab 2025 geltenden neuen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung zur Datenlöschung gilt unabhängig davon, ob die Daten intern genutzt oder an Dritte weitergegeben wurden. Ein systematisches Löschkonzept im Unternehmen ist daher unverzichtbar, um diese Pflichten rechtskonform und effizient zu erfüllen. **EU-weite Prüfinitiative zu Löschbegehren** Unter bestimmten Voraussetzungen hat nach Art. 17 DSGVO eine betroffene Person das Recht, vom Verantwortlichen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Im Mai 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) im Rahmen seines „Coordinated Enforcement Framework (CEF) 2025“ eine länderübergreifende Prüfaktion ins Leben gerufen – mit Fokus auf das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO. Ziel ist es, die Effektivität und Praxisumsetzung von Löschbegehren in Unternehmen europaweit zu kontrollieren. Auch deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden sind an dieser Prüfung aktiv beteiligt: Unter anderem nehmen die Behörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an der Initiative teil. Viele Unternehmen werden dabei kontaktiert und aufgefordert, verbindlich an Fragebögen zur Umsetzbarkeit von Löschanfragen mitzuwirken – häufig begleitet durch verpflichtende Selbsttests, wie etwa in Baden-Württemberg. **Was Unternehmen beachten sollten:** - **Klare Prozesse im Unternehmen schaffen**: Legen Sie im Unternehmen Abläufe für den Umgang mit Löschanträgen fest. Insbesondere sollten Sie hier auf die lückenlose Dokumentation der Bearbeitung eines Löschantrags achten. - **Systeme überprüfen**: Implementieren Sie in den IT-Systemen Ihres Unternehmens einen DSGVO-konformen automatisierten Löschvorgang. - **Information an Mitarbeiter**: Festgelegte Prozesse sollten z.B. in einer Unternehmensrichtlinie über die Bearbeitung von Löschanträgen oder auch mit Hilfe von Schulungen an Mitarbeiter kommuniziert werden. - **Regelmäßige interne Prüfung**: Das Löschkonzept sollte regelmäßig auf Aktualität überprüft werden. Unsere Kanzlei begleitet Sie auf diesem Weg: Wir beraten Sie praxisnah dazu, wie Sie ein solches Löschkonzept in Ihrem Unternehmen wirksam umsetzen können. Dabei stehen wir Ihnen mit rechtlicher Expertise bei der Definition passgenauer Anforderungen, der Identifikation relevanter Systeme und bei der Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation in Ihrem Unternehmen zur Seite. **Kategorien:** Aktuelles --- ### [Marken und Recht – Eckpfeiler der Markenentwicklung](https://www.fum-legal.de/informationen/marken-und-recht-eckpfeiler-der-markenentwicklung/) **Published:** September 29, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Marken sind mehr als bloße Bezeichnungen von Waren oder Dienstleistungen. Sie transportieren Werte, schaffen Wiedererkennbarkeit und stärken die Kundenbindung. Als immaterielle Vermögenswerte können Marken erheblichen Unternehmenswert schaffen und dienen zugleich als strategisches Instrument, um Marktpositionen abzusichern und den Wettbewerb zu steuern. Die Entwicklung einer Marke ist nicht nur eine kreative, sondern auch eine strategisch-rechtliche Aufgabe. Unterscheidungskraft, Kollisionsprüfung, die durchdachte Festlegung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die strategische Ausrichtung des territorialen Schutzgebiets sind zentrale Erfolgsfaktoren und können bei Nichtbeachtung zu erheblichen Problemen führen. **Ausgangspunkt: Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit** Zentrale Voraussetzung für die Eintragung – und damit den Schutz – einer Marke ist ihre Schutzfähigkeit. Ein Markenzeichen muss über ausreichende Unterscheidungskraft verfügen. Das heißt, es muss geeignet sein, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Rein beschreibende Angaben, wie etwa „Apfel“ für Obst oder „schnell“ für Kurierdienste, sind dazu nicht geeignet und daher nicht schutzfähig. Nicht schutzfähige Marken können von jedermann benutzt werden und daher wesentliche Markenfunktionen nicht erfüllen. Dagegen verfügen Fantasiebegriffe oder originell gestaltete Wort- oder Bildmarken in der Regel über eine hohe Unterscheidungskraft und bilden eine gute Basis für die Markenentwicklung. **Vermeidung von Kollisionen mit älteren Marken** Ein wesentliches Risiko bei der Markenentwicklung ist die Kollision mit bereits bestehenden Markenrechten. Maßgeblich ist hierbei das Prioritätsprinzip – die ältere Marke hat Vorrang. Markenkollisionen sind deshalb so kritisch, weil der Inhaber älterer Markenrechte nicht nur die Eintragung der jüngeren Marken verhindern, sondern – was wirtschaftlich weitaus gravierender ist – die Nutzung der jüngeren Marke jederzeit untersagen kann. Dabei sind folgende Konstellationen einer Markenkollision zu beachten: - Identische Markenzeichen für identische und/oder ähnliche Waren/Dienstleistungen führen regelmäßig zu einer Kollision. - Ähnliche Markenzeichen können ebenso problematisch sein, wenn die Gefahr der Verwechslung besteht. Die Verwechslungsgefahr beurteilt sich nach rechtlichen Kriterien, zu denen die Aspekte der Zeichenähnlichkeit, der Waren- und Dienstleistungsnähe sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke gehören. Schon die Möglichkeit, dass die von der Marke angesprochenen Abnehmer beide Marken miteinander gedanklich in Verbindung bringen, kann ausreichen, um eine Markenkollision zu begründen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, mögliche Markenzeichen bereits zu Beginn der Markenentwicklung auf mögliche Kollisionen mit älteren Marken – gerade im komplexen Bereich der ähnlichen Marken – zu überprüfen. Je später die Kollision entdeckt wird, desto größer der Schaden. **Festlegung der geschützten Waren und Dienstleistungen** Der Schutz einer Marke ist auf die im Anmeldeantrag aufgeführten Waren und Dienstleistungen beschränkt. Eine nachträgliche Erweiterung ist nach Anmeldung der Marke nicht möglich. Von zentraler Bedeutung ist daher auch die Bestimmung der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke Schutz beansprucht. Eine strategisch durchdachte Auswahl umfasst daher sowohl die aktuell für die Marke relevanten Waren und Dienstleistungen als auch ergänzende oder perspektivisch interessante Waren und Dienstleistungen, um die zukünftige Entwicklung der Marke abzusichern. Dabei gilt für deutsche Marken und europäische Unionsmarken die sogenannte Benutzungsschonfrist, nach der die Benutzung einer Marke erst mit Ablauf des fünften Jahres ab Eintragung erforderlich ist, um die Rechtswirkung der Marke zu erhalten. Dies eröffnet taktische Spielräume, indem man den Schutzbereich weiter fassen kann, um auch mittel- und langfristige Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. **Territoriale Begrenzung des Markenschutzes** Der Schutz einer Marke ist territorial begrenzt. Nationale Marken entfalten Wirkung nur im jeweiligen Land. Für den europäischen Binnenmarkt bietet sich die Unionsmarke an, die in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlichen geschützt ist. Darüber hinaus können über internationale Registrierungen nach dem Madrider System Schutzrechte in weiteren Staaten gesichert werden. Die Auswahl des Schutzgebiets sollte sich an der aktuellen und geplanten Marktstrategie des Unternehmens orientieren, wobei absehbare Vertriebsplanungen bereits frühzeitig – aufgrund des Prioritätsprinzips und des damit verbundenen Vorrangs der älteren Marke – durch Markenschutz in den Zielmärkten abgesichert werden sollten. **Fazit** Die Entwicklung einer Marke erfordert eine sorgfältige rechtliche und strategische Planung. Sorgfältig umgesetzt, wird die Marke zu einem wertvollen Vermögensgegenstand und zu einem entscheidenden Baustein für die nachhaltige Marktpositionierung eines Unternehmens. Dagegen können Defizite im Rahmen der Markenentwicklung zu gravierenden Problemen bei der Markennutzung bis zur völligen Untersagung des Vertriebs unter der Marke führen. **Kategorien:** Informationen --- ### [Veröffentlichung von Mitarbeiteraufnahmen (Fotos / Videos) - rechtliche Rahmenbedingungen für den Arbeitgeber](https://www.fum-legal.de/informationen/veroeffentlichung-von-mitarbeiteraufnahmen-fotos-videos-rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-den-arbeitgeber/) **Published:** September 30, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos oder –videos durch den Arbeitgeber ist in der Praxis weit verbreitet, etwa auf Unternehmenswebseiten, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder auch für Schulungsvideos. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dabei regelmäßig um die Verarbeitung personenbezogener Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Entsprechend bedarf es für eine zulässige Veröffentlichung einer geeigneten Rechtsgrundlage. **Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung** In der Regel kommt für die Veröffentlichung von Mitarbeiteraufnahmen nur eine Einwilligung der betroffenen Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG in Betracht. Zwar enthält § 23 Abs. 1 KUG bestimmte Ausnahmetatbestände, etwa bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte, bei Bildern von Versammlungen oder wenn Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Diese Ausnahmen greifen jedoch in den typischen Konstellationen der gezielten Darstellung von Arbeitnehmern in der Regel nicht. Eine Veröffentlichung ohne deren Einwilligung ist in diesen Fällen unzulässig. **Anforderungen an eine wirksame Einwilligung** Die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung sind streng. Nach § 26 Abs. 2 S. 1 BDSG ist insbesondere sicherzustellen, dass die Einwilligung durch den Beschäftigten freiwillig erfolgt. Eine freiwillige Entscheidung liegt nur vor, wenn dem Arbeitnehmer eine echte Wahlmöglichkeit eingeräumt wird und keine Nachteile bei der Verweigerung der Einwilligung zu befürchten sind. Die Einwilligung sollte schriftlich oder elektronisch eingeholt werden (§ 26 Abs. 2 S. 3 BDSG) und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Freiwilligkeit – In dem Hinweistext zu der Einwilligung sollte der Arbeitgeber ausdrücklich klarstellen, dass bei einer Verwendung der Einwilligung keine arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteile entstehen. - Transparenz – Der betroffene Mitarbeiter ist über die geplante Nutzung vollständig zu informieren (Art. 13 DSGVO). - Zweckbindung – Es muss konkret benannt werden, zu welchem Zweck und an welchen Orten (z.B. Unternehmenswebseite, Social Media, Printmedien) die Aufnahmen veröffentlich werden sollen. - Widerrufsrecht – Der Arbeitnehmer ist darauf hinzuweisen, dass er seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). **Besondere Fallkonstellationen aus der Praxis** - Veröffentlichung zu Werbezwecken (z.B. Unternehmenswebseite, Broschüren) – Eine Veröffentlichung zu Marketing- oder Repräsentationszwecken erfordert regelmäßig eine besonders sorgfältige Einwilligung. Diese muss den konkreten Verwendungszweck explizit bezeichnen. Die Einwilligung darf nicht allgemein erfolgen, sondern muss individuell eingeholt werden. - Verwendung in sozialen Netzwerken (z.B. Instagram, LinkedIn) – Bei einer Veröffentlichung auf Drittplattformen ist auf die dortige Reichweite, die Speicherung durch Dritte und mögliche Weiterverbreitung hinzuweisen. Die Einwilligung muss auch diese Nutzung ausdrücklich erfassen. - Einsatz in Schulungsvideos oder internen Präsentationen – Auch bei interner Nutzung handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Einwilligung muss auch hier die konkrete Nutzung und den Empfängerkreis benennen. - Beendigung des Arbeitsverhältnisse – Mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers endet regelmäßig die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit der Veröffentlichung. Ein einmal erteilter Widerruf des Arbeitnehmers ist unverzüglich umzusetzen, es sei denn, es besteht ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an einer befristeten Weiterverwendung. Eine rechtssichere Handhabung ist nur bei klar geregelter Einwilligung möglich. **Handlungsempfehlung für Arbeitgeber** Arbeitgeber sollten bestehende Prozesse zur Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung von Bildmaterial überprüfen und an die datenschutzrechtlichen Anforderungen anpassen, insbesondere: - die Verwendung von Einwilligungsformularen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, - die Sensibilisierung der einzelnen Abteilungen (z. B. Marketing, HR) für datenschutzrechtliche Risiken, - die Einrichtung eines internen Prozesses für die Einholung von Einwilligungen bzw. Widerrufe und zur Löschung veröffentlichter Inhalte, - die entsprechende Dokumentation der Einwilligungen. Für Fragen zur rechtssicheren Gestaltung von Einwilligungserklärungen, zur internen Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben oder zur Bewertung konkreter Veröffentlichungsvorhaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. **Kategorien:** Informationen --- ### [Rechtliche Aspekte beim Einsatz von KI-Anwendungen im Unternehmen](https://www.fum-legal.de/informationen/rechtliche-aspekte-beim-einsatz-von-ki-anwendungen-im-unternehmen/) **Published:** November 21, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse nimmt branchenübergreifend weiter Fahrt auf und ebenso schnell steigt die Anzahl und die Qualität der auf dem Markt verfügbaren Anwendungen für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche. Die Nutzung von KI-Systemen bietet Unternehmen enorme Chancen, insbesondere in den Bereichen Automatisierung, Effizienzsteigerung und Innovation. Dabei ist die Einführung von KI-Technologien nicht nur eine technische und organisatorische Herausforderung, sondern auch aus rechtlicher Perspektive alles andere als trivial. Um entsprechenden Risiken vorzubeugen und empfindliche Sanktionen zu vermeiden, sollten die entsprechenden rechtlichen Fragestellungen daher bereits bei der Konzeption des Einsatzes und der Auswahl der entsprechenden KI-Anwendungen, darüber hinaus bei deren Implementierung und erst recht im Rahmen der Nutzung der KI-Anwendungen ausreichend Berücksichtigung finden. Der nachfolgende Beitrag soll Unternehmen, die KI-Systeme als Anwender einsetzen, als erste Orientierungshilfe für den Einstieg in die KI-Compliance dienen und zugleich einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Aspekte beim Einsatz von KI-Anwendungen in Unternehmen geben. **1. KI und Datenschutz** Einer der wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Einsatz von KI-Anwendungen ist der Schutz der Daten, die als sogenannte Eingabedaten in Betracht kommen. Unter Eingabedaten versteht man dabei die Daten, die in ein KI-System eingespeist oder von diesem direkt erfasst werden und auf deren Grundlage das System eine Ausgabe hervorbringt (so auch die Definition in Artikel 3 Nr. 33 der KI-Verordnung \[VO (EU) 2024/1689\]). Von besonderer Relevanz sind in diesem Kontext zum einen personenbezogene Daten, d. h. Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (so auch die Definition in Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, VO (EU) 2016/679), und zum anderen solche Daten, die Geschäftsgeheimnisses darstellen. Dabei sind hier neben den eigenen Geschäftsgeheimnissen des Anwenders vor allem auch Geschäftsgeheimnisse Dritter zu beachten. **(1) Personenbezogene Daten** Bereits die Frage, ob die zu verwendenden Daten personenbezogen sind, ist, gerade bei größeren Datensätzen, oft nicht leicht zu erkennen und ergibt sich in vielen Fällen erst aufgrund der Struktur der entsprechenden Datensätze. Daher ist bereits im Rahmen der Konzeption des Einsatzes von KI-Anwendungen die Auswahl und der Zuschnitt der Eingabedaten sorgfältig zu bestimmen und in Bezug auf die Einbeziehung personenbezogener Daten zu analysieren. Sofern personenbezogene Daten genutzt bzw. verarbeitet werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Neben möglichen gesetzlichen Spezialvorschriften, die aufgrund des jeweiligen Verarbeitungszwecks anwendbar sein können, sind dies in erster Linie die Bestimmungen der DSGVO. Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu beachten: - **Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung**: Personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn es dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. Dies bedeutet, dass es für die entsprechende Verarbeitung bzw. Nutzung der Daten entweder einer gesetzlich geregelten Erlaubnis (hier kommen insbesondere die Tatbestände des Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Betracht) oder einer ausdrücklichen Einwilligung des jeweils Betroffenen bedarf. - **Datenminimierung und Zweckbindung**: Weiter ist zu beachten, dass nur diejenigen Daten für die Verarbeitung genutzt werden dürfen, die für die Erreichung des Zwecks, der von der jeweiligen Rechtsgrundlage gedeckt ist, unbedingt erforderlich sind (Grundsatz der Datenminimierung). Zudem dürfen die Daten nur für den jeweils festzulegenden Zweck, der von der Rechtsgrundlage gedeckt ist, verarbeitet werden und sonst nicht. - **Datensicherheit**: Unternehmen müssen sicherstellen, dass bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten solche organisatorischen und vor allem technischen Maßnahmen implementiert wurden, die ein – in Bezug auf die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken – angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte (Provider und Anbieter entsprechende IT-Systeme) zu legen, insbesondere wenn die Übermittlung dabei in Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt. Denn der europäische Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass in diesen Ländern (sogenannte Drittländer) kein ausreichendes Schutzniveau für die Daten besteht, weshalb gesonderte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Sicherheit insoweit zu gewährleisten. - **Dokumentation, Transparenz und Informationspflichten**: Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist dies gemäß den spezifischen Anforderungen der DSGVO zu dokumentieren. Zudem müssen die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, in transparenter Art und Weise vorab über die Verarbeitung informiert werden (etwa im Rahmen von Datenschutzerklärungen und sonstigen Hinweisen). **(2) Sonstige Daten / Geschäftsgeheimnisse** Jenseits der personenbezogenen Daten ist darauf zu achten, dass bei der Verwendung von Daten als Eingabedaten eine etwaige Vertraulichkeit der Daten gewahrt wird. Dies gilt zum einen in Bezug auf eigene Geschäftsgeheimnisse des Anwenders des KI-Systems, insbesondere jedoch in Bezug auf vertrauliche Daten Dritter, die als Geschäftsgeheimnisse sowohl auf gesetzlicher Grundlage aber auch auf Grundlage etwaiger Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) geschützt sind und nur eingeschränkt oder gar nicht im Zusammenhang mit entsprechenden KI-Anwendung genutzt werden können. Auch insoweit ist die Auswahl und der Zuschnitt der Eingabedaten im Rahmen der Konzeption des Einsatzes der jeweiligen KI-Anwendungen sorgfältig zu analysieren. **2. Anforderungen der KI-Verordnung** Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (VO (EU) 2024/1689), kurz KI-Verordnung, setzt erstmalig einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von KI-Systemen in der Europäischen Union. Die KI-Verordnung verfolgt einen sogenannten risikobasierten Ansatz, indem sie KI Systeme, ausgehend von dem mit ihnen verbundenen Risiko beim Einsatz, in vier unterschiedliche Kategorien einordnet. Je nach Einordnung des Systems, sind unterschiedliche Pflichten insbesondere für Anbieter und Anwender der Systeme (in der KI-Verordnung „Betreiber“ genannt) vorgesehen. Folgende Kategorien sind danach in Bezug auf die Risikoklassifizierung zu unterscheiden: **(1) Systeme, die verbotene Praktiken darstellen** KI-Anwendungen, die verbotene Praktiken darstellen, sind in Art. 5 der KI-Verordnung geregelt. Erfasst sind in erster Linie Anwendungen, die auf öffentliche Anwender und weniger auf private Unternehmen abzielen, wie etwa KI-Systeme für das sogenannte „Social Scoring“ oder zur Vorhersage von Straftaten auf der Grundlage eines Profilings. Diese dürfen weder in Verkehr gebracht noch eingesetzt werden. **(2) Hochrisiko-KI-Systeme (streng geregelt)** Die sogenannten Hochrisiko-KI-Systeme sind streng geregelt und in Art 6 sowie im Anhang III der KI-Verordnung definiert. Dazu gehören beispielsweise KI-Systeme, die bestimmungsgemäß als Sicherheitsbauteile im Rahmen der Verwaltung und des Betriebs kritischer digitaler Infrastruktur, des Straßenverkehrs oder der Wasser-, Gas-, Wärme- oder Stromversorgung verwendet werden sollen. Aber auch biometrische Fernidentifizierungssysteme oder KI Systeme, die der Entscheidungsunterstützung in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse dienen, sind neben anderen als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft. Die Pflichten, die Betreiber solche Systeme betreffen, sind in Art. 26 KI-Verordnung geregelt und umfassen insbesondere: - **Technische und organisatorische Maßnahmen**: Treffen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), damit das System gemäß den Vorgaben des Anbieters verwendet wird. - **Menschliche Aufsicht:** Sicherstellung, dass die Aufsicht des Systems durch geschulte und kompetente natürliche Personen erfolgt, die in der Lage sind, Entscheidungen des Systems zu überwachen und zu korrigieren. - **Überwachung des Betriebs:** Laufende Überwachung der Systemleistung entsprechend den Vorgaben des Anbieters und ggfs. Pflicht zur Information an den Anbieter bei Auffälligkeiten. - **Protokollierung / Logging:** Automatisch erzeugte Protokolle sind für einen angemessenen Zeitraum (mindestens 6 Monate) aufzubewahren. - **Meldepflicht:** Bei Kenntnis von schwerwiegenden Vorfällen oder Funktionsstörungen des Systems muss der Betreiber unverzüglich den Anbieter und die zuständigen Behörden informieren. - **Kontrolle der Eingabedaten:** Soweit der Betreiber die Kontrolle über die Eingabedaten hat, muss er deren Relevanz und Repräsentativität sicherstellen, um fehlerhafte Ergebnisse zu minimieren. **(3) Systeme mit begrenztem Risiko** Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko, insbesondere KI-Systeme, die mit Menschen direkt interagieren oder Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte synthetisch erzeugen, gelten spezifische Transparenzpflichten (z. B. Hinweis auf KI-System im Rahmen von Chatbots, Kennzeichnung synthetischer oder Deepfake-Inhalte, etc.). Diese Pflichten sind in Art. 50 KI-Verordnung geregelt. **(4) Minimales Risiko (keine bzw. freiwillige Anforderungen)** KI-Systeme mit geringem Risiko stellen die Mehrzahl der heute eingesetzten KI-System dar (dazu gehören etwa Übersetzungs-Tools, Recherche-, Sortierungs- und Filtersysteme, Text- und Kommunikationswerkzeuge, etc.) und unterliegen keinen gesonderten Vorgaben durch die KI-Verordnung. Betreibern werden jedoch zur Gewährleistung von Qualität und Transparenz freiwillige Verhaltenskodizes und Best-Practices empfohlen (vgl. auch Art. 95 KI-Verordnung). **3. KI und Geistiges Eigentum** Ebenfalls von wesentlicher Bedeutung beim Einsatz von KI-Systemen sind Aspekte des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheberechts. Entsprechende Fragestellungen tauchen dabei an verschiedenen Stelle bzw. in unterschiedlichem Kontext auf. **(1) KI-generierte Inhalte und geistiges Eigentum** Fragen des geistigen Eigentums stellen sich zum einen in Bezug auf die Nutzung der Inhalte, die von KI-Systemen für den Anwender generiert wurden. So können diese Inhalte Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen, wenn sie entsprechend geschützte Materialien, wie etwa Texte oder Bilder, enthalten. Daher sollten beim Einsatz von generativen KI-Systemen bereits bei der Konzeption der entsprechenden Unternehmensprozesse angemessene Mechanismen zur inhaltlichen Kontrolle des generierten Outputs berücksichtigt werden. Umgekehrt ist zu beachten, dass der Anwender an den von ihm unter Verwendung von KI-Systemen generierten Inhalten in der Regel keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz begründet. Insbesondere sind Inhalte, die durch KI-Systeme geschaffen werden – ausgenommen sind hier Fragestellungen in Bezug auf vorbestehende Rechte Dritter durch rechtsverletzende Eingabe- und Trainingsdaten – grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt, da sie in der Regel keine persönlich geistige Schöpfung darstellen. Eine solche Schöpfung setzt per Definition voraus, dass eine natürliche Person am entsprechenden Schöpfungsprozess mit entsprechender eigener schöpferischer Leistung beteiligt ist. Der fehlende urheberrechtliche Schutz der generierten Inhalte hat insbesondere insoweit Auswirkungen, als man Dritten die Übernahme dieser Inhalte zumindest auf urheberrechtlicher Basis nicht untersagen kann. **(2) Geschützte Materialien als Eingabedaten** Bei der Auswahl von Eingabedaten im Rahmen der Nutzung von KI-Systemen, sollte zudem berücksichtigt werden, dass auch die Nutzung von Materialien als Eingabedaten Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, berühren kann. Je nach Art der Verwendung und des verwendeten Materials, sollte vorab der Ursprung des verwendeten Materials und die Rechtslage in Bezug auf Rechte Dritter geprüft werden. Auch insoweit empfiehlt es sich, die Art und Struktur der als Eingabedaten zugelassenen Inhalte unternehmensintern verbindlich zu regeln (etwa durch entsprechende Richtlinien) und die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen definierter Prozesse zu überwachen. **4. Arbeitsrechtliche Fragestellungen** Je nach Art der KI-Anwendung und dem entsprechenden Einsatzbereich, können verschiedene arbeitsrechtliche Implikationen bei der Nutzung von KI Systemen in Unternehmen gegeben sein. Neben Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes – so etwa Fragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten in KI-gestützten Verarbeitungsprozessen oder in Bezug auf die Zulässigkeit KI-gestützter automatisierter Entscheidungen im Beschäftigungskontext oder dem Erfordernis einer Datenschutzfolgenabschätzung für bestimmte intensive KI-gestützte Verarbeitungsprozesse –, sind im Zusammenhang mit der Implementierung von KI-Systemen aus arbeitsrechtlicher Perspektive insbesondere auch Aspekte der betrieblichen Mitbestimmung zu berücksichtigen. **(1) Unterrichtungs- und Beratungsrechte** So sind vor Einführung von KI-System im Unternehmen zunächst die diesbezüglichen Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Hier ist insbesondere das spezielle Informationsrecht des § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu nennen, wonach der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten hat. § 90 Abs. 2 BetrVG sieht ergänzend ein Beratungsrecht vor. Danach hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. **(2) Mitbestimmungsrechte** Relevant sind im Weiteren vor allem auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sieht ein Mitbestimmungsrecht in dem Fall vor, in dem ein KI-System zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer eingesetzt wird. Dabei ist es insoweit ausreichend, wenn das entsprechende KI-System objektiv geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Eine Überwachungsabsicht des Arbeitgebers ist insoweit nicht erforderlich. Weiter besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht auch dann, wenn durch KI-Systeme Gefahren für die physische oder psychische Gesundheit der Mitarbeiter entstehen. Beim Einsatz von KI-Systemen in Form von generativer KI lediglich als Hilfsmittel für Mitarbeiter, dürfte dies jedoch regelmäßig nicht der Fall sein. In selteneren Fällen könnte auch eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in Betracht kommen, wenn KI-Systeme maßgeblichen Einfluss auf die Ordnung des Betriebs oder das Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb haben. Weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats können sich schließlich aus § 94 und 95 BetrVG ergeben, wenn KI-Systeme im Rahmen von Recruiting-Maßnahmen des Unternehmens eingesetzt werden. **5. Haftung und Verantwortung beim Einsatz von KI-Systemen** Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen ist der Aspekt der Haftung für Schäden, die bei Dritten als (kausales) Resultat des Einsatzes von KI-Systemen entstehen. Aus der hier maßgeblichen Perspektive der Anwender bzw. Betreiber von KI-Systemen, sind dabei insbesondere solche Konstellation relevant, bei denen der Anwender der KI-Systeme diese in die Erbringung seiner Leistung im Verhältnis zu Kunden einsetzt. Die denkbaren Einsatzszenarien sind dabei vielfältig: Vom Einsatz als Hilfsmittel in der Produkt- und Serviceentwicklung, über den Einsatz in der Logistik, im Rahmen von Finanzdienstleistungen und Zahlungsabwicklungen, im Marketing, im Rahmen von IT-Dienstleistungen, in der Kundenkommunikation oder medizinischen Dienstleistung (um nur einige zu nennen), ist hier vieles denkbar. Wenn dabei Schäden des Kunden auf Fehler im Rahmen des KI-Systems selbst zurückzuführen sind, wird sich der Anwender des KI-Systems in erster Linie mit Haftungsansprüchen des Kunden auseinandersetzen müssen. Hier kommen zum einen vertragliche Ansprüche aus dem entsprechenden Vertragsverhältnis des Anwenders mit seinen Kunden, daneben aber auch gesetzliche Schadensersatzansprüche, insbesondere deliktische Ansprüche, in Betracht. Auf der anderen Seite stellen sich für den Anwender in diesen Fällen Fragen eines möglichen Regresses gegenüber dem Händler und/oder Anbieter des fehlerhaften KI-Systems sowie Fragen einer möglichen Deckung solcher Schäden durch entsprechende Versicherungen. Aus Anwendersicht empfiehlt es sich daher bereits im Rahmen der Beschaffung eines KI-Systems besonderen Wert auf angemessene vertragliche Regelungen zur Haftung und zum Regress zu legen. Gleiches gilt spiegelbildlich in Bezug auf Verträge mit Kunden, wenn die entsprechenden KI-Systeme im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden eingebunden sind. Insbesondere sollten die Haftungsregelungen im Einklang mit den Regressmöglichkeiten gegenüber dem Anbieter der KI-Systeme stehen bzw. sollten entsprechende Schäden beim Einkauf von Versicherungsleistungen mitbedacht werden Darüber hinaus ist es wichtig, durch entsprechende unternehmensinterne Vorgaben und Richtlinien für den Einsatz von KI-Systeme, die Risiken des Unternehmens im Rahmen der Anwendung der KI-Systeme zu minimieren. **6. Compliance Management** Zur Sicherstellung der Einhaltung der unternehmensspezifischen rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen, sollten entsprechende Prozesse von Anfang an im Rahmen des unternehmensinternen Compliance-Managements berücksichtigt und eingebunden werden. Dies umfasst Maßnahmen für alle drei Phasen entsprechender KI-Projekte: (1) Konzeption der KI-gestützten Unternehmensprozesse und Auswahl der KI-Systeme, (2) Implementierung der KI-Systeme und (3) Nutzung der KI-Systeme. Die Etablierung entsprechender Compliance-Maßnahmen sollte dabei – neben der Definition und Dokumentation der Prozesse – auch die Einführung korrespondierender interner Vorgaben umfassen, insbesondere verbindliche Mitarbeiter-Richtlinien und Mechanismen zur Kontrollen der Einhaltung der Vorgaben. Weitere Maßnahmen sind themen- und anwendungsspezifische Schulungen der Mitarbeiter, (soweit diese nicht gesetzlich verpflichtend sind, etwa bei Hochrisiko-KI-Systemen) die in regelmäßigen Abständen aufgefrischt und erweitert werden sollten. **Fazit** Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen bietet große Potenziale, die jedoch – in Abhängigkeit von Einsatzgebiet und Art des jeweiligen KI-Systems – mit teilweise komplexen rechtlichen Anforderungen einhergehen. Werden die entsprechenden Compliance-Maßnahmen rechtzeitig ergriffen, lassen sich diese Herausforderungen und Risiken aber gut beherrschen. **Kategorien:** Informationen --- ## Seiten ### [Fritz & Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft](https://www.fum-legal.de/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** [Fritz & Mark Legal Rechtsberatung für Unternehmen und Unternehmer Team](/team/uebersicht/) [Unsere Expertise Dienstleister. Unternehmer. Rechtsanwälte. Mehr erfahren](/expertise/uebersicht/) [Kontakt mit uns Ihre Verbindung zu Fritz & Mark Legal Mehr erfahren](/kontakt/kontaktformular/) # Fritz & Mark Legal ## Rechtsberatung für Unternehmen und Unternehmer Fritz & Mark Legal berät deutsche und ausländische Unternehmen, Kreative und Künstler an den Kanzleistandorten Hamburg und Münster. Unsere Spezialisierung umfasst die Bereiche Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht und Datenschutz, Handelsrecht und Vertriebsrecht, Produktsicherheit und Produkthaftung sowie das Gesellschaft- und Arbeitsrecht. Unsere Mandanten sind anspruchsvoll, auf Innovation, Wettbewerb und Erfolg im Markt ausgerichtet. Unser Anspruch ist es, als Teil des Teams unserer Mandanten wirtschaftlich effektive Lösungen anzubieten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir eng mit der [Fritz & Mark Steuerberatungsgesellschaft AG](http://www.fritzundmark.de/) sowie mit einem Netzwerk spezialisierter internationaler Anwaltskanzleien zusammen. Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen zudem im Bereich von Investitionen aus Asien in Deutschland – hier unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere bei ihrem Markteintritt in Deutschland – und der umfassenden Beratung von Start-up Unternehmen. ## Expertise ### Unsere Schwerpunkte [ ![shutterstock_1555024955](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_1555024955.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/it-recht/)[## IT-Recht](https://www.fum-legal.de/expertise/it-recht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/it-recht/) [ ![KI](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/KI.png) ](https://www.fum-legal.de/expertise/ki/)[## KI](https://www.fum-legal.de/expertise/ki/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/ki/) [ ![shutterstock_2091209074](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2091209074.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/markenrecht/)[## Markenrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/markenrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/markenrecht/) [ ![shutterstock_228162115](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_228162115.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/datenschutzrecht/)[## Datenschutzrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/datenschutzrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/datenschutzrecht/) [ ![shutterstock_534115069_edited](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_534115069_edited.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/)[## Design- / Geschmacksmusterrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/) [ ![shutterstock_17349049](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_17349049.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/)[## Handelsrecht und Produkthaftung](https://www.fum-legal.de/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) [ ![shutterstock_1489866197](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_1489866197.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/gesellschaftsrecht/)[## Gesellschaftsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/gesellschaftsrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/gesellschaftsrecht/) [ ![shutterstock_1717977748](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_1717977748.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/urheber-und-verlagsrecht/)[## Urheber- und Verlagsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/urheber-und-verlagsrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/urheber-und-verlagsrecht/) [ ![shutterstock_2144432169](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2144432169.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/wettbewerbsrecht/)[## Wettbewerbsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/wettbewerbsrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/wettbewerbsrecht/) [ ![shutterstock_514243276](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_514243276.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/arbeitsrecht/)[## Arbeitsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/arbeitsrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/arbeitsrecht/) [ ![shutterstock_1918893893](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_1918893893.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/china-desk/)[## China Desk](https://www.fum-legal.de/expertise/china-desk/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/china-desk/) No posts found ## Team ### Ihre Ansprechpartner ## Matthias Kleffner, LL.M. [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/kleffner.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) ## Daniel Pohl, LL.M. [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Katja Goldbach, LL.M. [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/F05-2023_Goldbach_Neu_Quadrat.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/katja-goldbach/) T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/katja-goldbach/) ## Dr. Jürgen Apel [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/apel.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/dr-juergen-apel/) T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/dr-juergen-apel/) ## Xiaohui Liu, LL.M. [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/Liu.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/xiaohui-liu/) T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/xiaohui-liu/) ## News ### Aktuelles und Informationen [Informationen](javascript:void(0);) 21.11.25 [## Rechtliche Aspekte beim Einsatz von KI-Anwendungen im Unternehmen](https://www.fum-legal.de/informationen/rechtliche-aspekte-beim-einsatz-von-ki-anwendungen-im-unternehmen/) Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse nimmt branchenübergreifend weiter... [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/informationen/rechtliche-aspekte-beim-einsatz-von-ki-anwendungen-im-unternehmen/) [Informationen](javascript:void(0);) 30.09.25 [## Veröffentlichung von Mitarbeiteraufnahmen (Fotos / Videos) - rechtliche Rahmenbedingungen für den Arbeitgeber](https://www.fum-legal.de/informationen/veroeffentlichung-von-mitarbeiteraufnahmen-fotos-videos-rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-den-arbeitgeber/) Die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos oder –videos durch den Arbeitgeber ist in der Praxis weit verbreitet,... [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/informationen/veroeffentlichung-von-mitarbeiteraufnahmen-fotos-videos-rechtliche-rahmenbedingungen-fuer-den-arbeitgeber/) [Informationen](javascript:void(0);) 29.09.25 [## Marken und Recht – Eckpfeiler der Markenentwicklung](https://www.fum-legal.de/informationen/marken-und-recht-eckpfeiler-der-markenentwicklung/) Marken sind mehr als bloße Bezeichnungen von Waren oder Dienstleistungen. Sie transportieren Werte, schaffen... [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/informationen/marken-und-recht-eckpfeiler-der-markenentwicklung/) No posts found [ News Übersicht ](/news/uebersicht/) ## Newsletter ### Bleiben Sie auf dem Laufenden E-Mail Anrede Frau Herr Divers Vorname Name Datenschutz Ich stimme zu, dass meine Kontaktdaten aus der Newsletter-Anmeldung zum Zweck der Newsletter-Anmeldung erhoben und verarbeitet werden. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Sie können den Newsletter jederzeit per E-Mail an oder durch Nutzung des in den E-Mails enthaltenen Abmeldelinks abbestellen. Weitere Informationen finden Sie in unserer [Datenschutzerklärung](/kontakt/datenschutz/). speichern --- ### [Über uns](https://www.fum-legal.de/ueber-uns/) **Published:** Januar 1, 0001 **Author:** advomatic-admin --- ### [Impressum](https://www.fum-legal.de/kontakt/impressum/) **Published:** Januar 1, 0001 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Impressum ## Für den Inhalt verantwortlich **Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH** Wandsbeker Allee 77 22041 Hamburg Deutschland Tel: +49 40 18024301-0 Fax: +49 40 18024301-9 E-Mail: kontakt@fum-legal.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 157655 Geschäftsführer: Matthias Kleffner, Daniel Pohl Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE325524902 ## Zuständige Rechtsanwaltskammern Die in Deutschland zugelassene Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterliegt der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Hamburg ([www.rak-hamburg.de](http://www.rak-hamburg.de/)). Soweit nicht anders angegeben, sind alle für die Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der jeweils für ihre Zulassung zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer (vgl. zu den einzelnen regionalen Rechtsanwaltskammern [www.brak.de/die-brak/regionale-kammern/](http://www.brak.de/die-brak/regionale-kammern/)). ## Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen der Rechtsanwälte Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland). Informationen zu den für Rechtsanwälte geltenden berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de unter der Rubrik „Berufsrecht“ ([www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/](http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/)). ## Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Gothaer Allgemeine Versicherungs AG, Hauptverwaltung, 50598 Köln. Der Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung ist weltweit (exklusive USA/Kanada) ## Streitbeilegung Zur außergerichtlichen Beilegung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Streitschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft der Bundesrechtsanwaltskammer: . Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren an der genannten Schlichtungsstelle teil. --- ### [Kontakt](https://www.fum-legal.de/kontakt/) **Published:** Januar 1, 0001 **Author:** advomatic-admin --- ### [Karriere](https://www.fum-legal.de/karriere/) **Published:** Januar 1, 0001 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Karriere ## bei Fritz & Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ## Assistenz / Backoffice-Support (m/w/d) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/karriere/assistenz-backoffice-support-m-w-d/) ## Rechtsreferendar (m/w/d) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/karriere/rechtsreferendar-m-w-d/) ## Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/karriere/rechtsanwaltsfachangestellte-m-w-d/) --- ### [Datenschutz](https://www.fum-legal.de/kontakt/datenschutz/) **Published:** Januar 1, 0001 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Datenschutz­erklärung ## 1. Datenschutz auf einen Blick ### Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung. ### Datenerfassung auf dieser Website #### Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website? Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen. #### Wie erfassen wir Ihre Daten? Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. 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Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden. ### Analyse-Tools und Tools von Dritt­anbietern Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen. Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung. ## 2. Hosting Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter: ### Amazon Web Services (AWS) Anbieter ist die Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, 1855 Luxemburg (nachfolgend AWS). 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Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: . #### Auftragsverarbeitung Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. ## 3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen ### Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. ### Hinweis zur verantwortlichen Stelle Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Wandsbeker Allee 77 22041 Hamburg Telefon: +49 (0)40-18024301-0 E-Mail: kontakt@fum-legal.de Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet. ### Speicherdauer Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe. ### Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert. ### Datenschutz­beauftragter Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt. Datenschutzbeauftragter der Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltschaft mbH Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster Fax: +49 (0)251-149828-99 Telefon: +49 (0)251-149828-0 E-Mail: kontakt@fum-legal.de ### Empfänger von personenbezogenen Daten Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen. ### Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. ### Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO) WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO). WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO). ### Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe. ### Recht auf Daten­übertrag­barkeit Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. ### Auskunft, Berichtigung und Löschung Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. ### Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen: - Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. - Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. - Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. - Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. ### SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. ### Widerspruch gegen Werbe-E-Mails Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor. ## 4. Datenerfassung auf dieser Website ### Cookies Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt. Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-Party-Cookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen). Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden. Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. Sofern weitere Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dies dieser Datenschutzerklärung entnehmen. ### Einwilligung mit Borlabs Cookie Unsere Website nutzt die Consent-Technologie von Borlabs Cookie, um Ihre Einwilligung zur Speicherung bestimmter Cookies in Ihrem Browser oder zum Einsatz bestimmter Technologien einzuholen und diese datenschutzkonform zu dokumentieren. Anbieter dieser Technologie ist die Borlabs GmbH, Hamburger Str. 11, 22083 Hamburg (im Folgenden Borlabs). Wenn Sie unsere Website betreten, wird ein Borlabs-Cookie in Ihrem Browser gespeichert, in dem die von Ihnen erteilten Einwilligungen oder der Widerruf dieser Einwilligungen gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an den Anbieter von Borlabs Cookie weitergegeben. Die erfassten Daten werden gespeichert, bis Sie uns zur Löschung auffordern bzw. das Borlabs-Cookie selbst löschen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Details zur Datenverarbeitung von Borlabs Cookie finden Sie unter . Der Einsatz der Borlabs-Cookie-Consent-Technologie erfolgt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen für den Einsatz von Cookies einzuholen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. ### Server-Log-Dateien Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind: - Browsertyp und Browserversion - verwendetes Betriebssystem - Referrer URL - Hostname des zugreifenden Rechners - Uhrzeit der Serveranfrage - IP-Adresse Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden. ### Kontaktformular Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. ### Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. ## 5. Analyse-Tools und Werbung ### Google Tag Manager Wir setzen den Google Tag Manager ein. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Der Google Tag Manager ist ein Tool, mit dessen Hilfe wir Tracking- oder Statistik-Tools und andere Technologien auf unserer Website einbinden können. Der Google Tag Manager selbst erstellt keine Nutzerprofile, speichert keine Cookies und nimmt keine eigenständigen Analysen vor. Er dient lediglich der Verwaltung und Ausspielung der über ihn eingebundenen Tools. Der Google Tag Manager erfasst jedoch Ihre IP-Adresse, die auch an das Mutterunternehmen von Google in die Vereinigten Staaten übertragen werden kann. Der Einsatz des Google Tag Managers erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Einbindung und Verwaltung verschiedener Tools auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: . ### Google Analytics Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden in einer User-ID zusammengefasst und dem jeweiligen Endgerät des Websitebesuchers zugeordnet. Des Weiteren können wir mit Google Analytics u. a. Ihre Maus- und Scrollbewegungen und Klicks aufzeichnen. Ferner verwendet Google Analytics verschiedene Modellierungsansätze, um die erfassten Datensätze zu ergänzen und setzt Machine-Learning-Technologien bei der Datenanalyse ein. Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: . Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: . #### IP Anonymisierung Die Google Analytics IP-Anonymisierung ist aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. #### Browser Plugin Sie können die Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: . Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: . #### Google-Signale Wir nutzen Google-Signale. Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst Google Analytics u. a. Ihren Standort, Suchverlauf und YouTube-Verlauf sowie demografische Daten (Besucherdaten). Diese Daten können mit Hilfe von Google-Signal für personalisierte Werbung verwendet werden. Wenn Sie über ein Google-Konto verfügen, werden die Besucherdaten von Google-Signal mit Ihrem Google-Konto verknüpft und für personalisierte Werbebotschaften verwendet. Die Daten werden außerdem für die Erstellung anonymisierter Statistiken zum Nutzerverhalten unserer User verwendet. #### Auftragsverarbeitung Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um. ### Google Conversion-Tracking Diese Website nutzt Google Conversion Tracking. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Mit Hilfe von Google-Conversion-Tracking können Google und wir erkennen, ob der Nutzer bestimmte Aktionen durchgeführt hat. So können wir beispielsweise auswerten, welche Buttons auf unserer Website wie häufig geklickt und welche Produkte besonders häufig angesehen oder gekauft wurden. Diese Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken zu erstellen. Wir erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeigen geklickt haben und welche Aktionen sie durchgeführt haben. Wir erhalten keine Informationen, mit denen wir den Nutzer persönlich identifizieren können. Google selbst nutzt zur Identifikation Cookies oder vergleichbare Wiedererkennungstechnologien. Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Mehr Informationen zu Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: . Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: . ## 6. Plugins und Tools ### Google Fonts (lokales Hosting) Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt. Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter und in der Datenschutzerklärung von Google: . ### Google reCAPTCHA Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet. Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet. Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: und . Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: . # Datenschutzerklärung ## Informationen zum Datenschutz Nachfolgend informieren wir, die Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch uns als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). ## 1. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und anderer einschlägiger Datenschutzbestimmungen ist: Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Wandsbeker Allee 77 22041 Hamburg +49 (0)40-18024301-0 kontakt@fum-legal.de ## 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Den Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen erreichen Sie wie folgt: Datenschutzbeauftragter der Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltschaft mbH Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster Tel.: +49 (0)251-149828-0 Fax: +49 (0)251-149828-99 E-Mail: kontakt@fum-legal.de ## 3. Ihre Rechte Als Betroffene/r haben Sie grundsätzlich folgende Rechte: **Auskunftsrecht** Gem. Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen. **Recht auf Berichtigung** Gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten Daten verlangen. **Recht auf Löschung** Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. **Recht auf Einschränkung der Verarbeitung** Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist. **Recht auf Datenübertragbarkeit** Gemäß Art. 20 DSGVO haben Sie das Recht, Ihre Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. **Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht** Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diesen Bestimmungen beruhendes Profiling im Sinne des Art. 4 Abs. 4 DSGVO. Widersprechen Sie der Verarbeitung, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, sofern unsere schutzwürdigen Interessen eine Weiterverarbeitung nicht rechtfertigen. Auf das im Einzelfall bestehende Widerspruchsrecht weisen wir im Rahmen dieser Datenschutzhinweise auch im Zusammenhang mit der entsprechenden Datenverarbeitung explizit hin. **Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken** Sofern wir in Einzelfällen Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung verarbeiten – sollte dies der Fall sein, finden Sie entsprechende Hinweise nachfolgend -, haben Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. **Widerrufsrecht** Soweit Sie uns eine Einwilligung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erteilen, können Sie diese jederzeit uns gegenüber widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht erfasst. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte unter Verwendung der unter Ziffer 1 aufgeführten Kontaktdaten an den Verantwortlichen. **Recht auf Beschwerde** Gemäß Art. 77 DSGVO können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in unserem Unternehmen beschweren, etwa bei der für uns zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg, mailbox@datenschutz.hamburg.de. ## 4. Datensicherheit Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen (z.B. TSL-Verschlüsselung für unsere Webseite) unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Natur, des Umfangs, des Kontextes und des Zwecks der Verarbeitung sowie der bestehenden Risiken einer Datenpanne (inklusive von deren Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen) für den Betroffenen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. ## 5. Verarbeitung personenbezogener Daten Personenbezogene Daten zu Ihrer Person werden von uns wie folgt verarbeitet: ## 5.1. Besuch unserer Website **Beschreibung der Datenverarbeitung** Bei jedem Besuch unserer Webseiten wird auf unserem Webserver temporär ein sogenannter Protokolldatensatz (sog. Server-Logfiles) gespeichert. Dieser besteht aus: - Seite, von der aus die Seite angefordert wurde (sog. Referrer-URL) - Name und URL der angeforderten Seite - Datum und Uhrzeit der Serveranfrage - Beschreibung des verwendeten Webbrowsers (Typ, Version) - IP-Adresse des anfragenden Rechners - übertragene Datenmenge - Betriebssystem - Meldung, ob der Aufruf erfolgreich war (Http-Statuscode) - Websites und Ressourcen (Bilder, Dateien, weitere Seiteninhalte), die auf unserer Internetseite aufgerufen wurden **Zweck** Die Verarbeitung der Daten dient der Auslieferung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Webseite. Außerdem erfolgt die Verarbeitung zu statistischen Zwecken und zur Verbesserung der Qualität unserer Webseite, insbesondere der Stabilität und der Sicherheit der Verbindung. Ferner ermöglicht die Verarbeitung dieser Daten die Missbrauchsverfolgung. **Rechtsgrundlage** Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO **Benennung berechtigtes Interesse** Das berechtigte Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1S. 1 lit. f) DSGVO ergibt sich aus dem vorstehend genannten Zweck. **Empfänger der personenbezogenen Daten / Kategorien der Empfänger** Es findet keine Weitergabe an Dritte statt. Unter strikter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen können im Rahmen des Hostings und der Wartung unserer Systeme allenfalls unsere hierzu eingebundenen und sorgfältig ausgewählten Dienstleister Empfänger der Daten sein. Dies erfolgt auf Basis von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen durch die die Dienstleister vertraglich gebunden sind und wir insoweit für die Verarbeitung der Daten verantwortlich bleiben. Wir setzen folgenden Hoster ein: NETZCOCKTAIL GmbH Dorpatweg 10 48159 Münster Deutschland **Dauer der Verarbeitung** Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erreichung des vorstehend genannten Zwecks erforderlich ist. Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies spätestens vierzehn Tage nach der Erhebung der Fall. Im Einzelfall kann ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse an der Speicherung zur Abwehr von ggf. geltend gemachten Rechtsansprüchen bestehen. **Angabe ob Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist /für Vertragsschluss erforderlich / Folgen der Nichtbereitstellung** Die Bereitstellung der Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich. Infolge der Nichtbereitstellung der Daten ist ein Besuch der Website nicht möglich. **Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht** Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, sofern unsere schutzwürdigen Interessen eine Weiterverarbeitung nicht rechtfertigen. ## 5.2. Kontaktformular **Beschreibung der Datenverarbeitung** Auf unseren Webseiten ist ein Kontaktformular zur elektronischen Kontaktaufnahme eingebunden. Die in das Formular eingegebenen Daten werden an uns übermittelt, gespeichert und zur Bearbeitung der Kontaktanfrage verwendet. **Zweck** Die Verarbeitung von Kontaktformulardaten erfolgt zur Bearbeitung der Anfragen. **Rechtsgrundlage** Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) oder lit. f) DSGVO **Benennung berechtigtes Interesse** Das berechtigte Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO ergibt sich aus dem vorstehend genannten Zweck. **Empfänger der personenbezogenen Daten / Kategorien der Empfänger** Es findet keine Weitergabe an Dritte statt. Unter strikter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen können im Rahmen des Hostings und der Wartung unserer Systeme allenfalls unsere hierzu eingebundenen und sorgfältig ausgewählten Dienstleister Empfänger der Daten sein. Dies erfolgt auf Basis von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen durch die die Dienstleister vertraglich gebunden sind und wir insoweit für die Verarbeitung der Daten verantwortlich bleiben. **Dauer der Verarbeitung** Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erreichung des vorstehend genannten Zwecks erforderlich ist. Vorliegend bis die Anfrage abgeschlossen ist. Eine darüber hinausgehende Speicherung kann durch gesetzliche Vorschriften, denen wir als Verantwortlicher unterliegen (z.B. § 257 HGB, § 147 AO) vorgegeben sein. Außerdem kann ein berechtigtes Interesse an der Speicherung zur Abwehr von ggf. geltend gemachten Rechtsansprüchen bestehen. **Angabe ob Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist /für Vertragsschluss erforderlich / Folgen der Nichtbereitstellung** Die Bereitstellung der Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich. Infolge der Nichtbereitstellung der Daten kann es sein, dass wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten können. **Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht** Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, sofern unsere schutzwürdigen Interessen eine Weiterverarbeitung nicht rechtfertigen. ## 5.3. Newsletter **Beschreibung der Datenverarbeitung** Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Webseite bieten wir das Abonnement unseres Newsletters an, mit dem wir Sie über aktuelle Entwicklungen und Veranstaltungen informieren. Im Rahmen der Anmeldung zu unserem Newsletter willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Für die Anmeldung zu unserem Newsletter verwenden wir das sog. Double-Opt-In-Verfahren. Das heißt, dass wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse senden, in welcher wir Sie um Bestätigung bitten, dass Sie den Versand des Newsletters wünschen. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden, werden die folgenden „Newsletterdaten“ von uns erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet: - IP-Adresse des anfragenden Rechners. - E-Mail-Adresse - Datum und Uhrzeit der Anmeldung und Bestätigung Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei Versand des Newsletters Ihr Nutzerverhalten auswerten. Für diese Auswertung beinhalten die versendeten E-Mails sogenannte Web-Beacons bzw. Tracking-Pixel, die Ein-Pixel-Bilddateien darstellen, die auf unserer Website gespeichert sind. Für die Auswertungen verknüpfen wir die vorstehend genannten Daten und die Web-Beacons mit Ihrer E-Mail-Adresse und einer individuellen ID. Auch im Newsletter enthaltene Links enthalten diese ID. Die Daten werden ausschließlich pseudonymisiert erhoben, d.h. die IDs werden also nicht mit Ihren weiteren persönlichen Daten verknüpft, eine direkte Personenbeziehbarkeit wird ausgeschlossen. **Zweck** Die Verarbeitung der Newsletterdaten erfolgt zum Zweck der Zusendung des Newsletters und zum Nachweis der Berechtigung des Versandes. Zweck des Double-Opt-In-Verfahrens ist, Ihre Anmeldung nachweisen und ggf. einen möglichen Missbrauch Ihrer persönlichen Daten aufklären zu können. **Rechtsgrundlage** Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO und lit. f) DSGVO **Benennung berechtigtes Interesse** Das berechtigte Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO ergibt sich aus dem vorstehend genannten Zweck (Nachweis Berechtigung Versand Newsletter und Missbrauchsverhinderung). **Dauer der Verarbeitung** Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erreichung des vorstehend genannten Zwecks erforderlich ist. So werden Ihre Daten insbesondere bei einer Abmeldung von unserem Newsletter grundsätzlich nicht mehr verarbeitet. Eine darüber hinausgehende Speicherung kann durch gesetzliche Vorschriften, denen wir als Verantwortlicher unterliegen (z.B. § 257 HGB, § 147 AO) vorgegeben sein. Außerdem kann ein berechtigtes Interesse an der Speicherung zur Abwehr von ggf. geltend gemachten Rechtsansprüchen bestehen. **Angabe ob Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist /für Vertragsschluss erforderlich / Folgen der Nichtbereitstellung** Die Bereitstellung der Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich. Infolge der Nichtbereitstellung der Daten kann kein Newsletter-Versand erfolgen. **Widerrufsrecht** Ihre Einwilligung in die Übersendung des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen und den Newsletter abbestellen. Den Widerruf können Sie durch Klick auf den in jeder Newsletter-E-Mail bereitgestellten Link, per E-Mail an oder durch eine Nachricht an die unter Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten erklären. ## 5.4. E-Mail-, Fax- und Telefon-Kontakt **Beschreibung der Datenverarbeitung** Eine Kontaktaufnahme mit uns ist über die bereitgestellte E-Mail-Adresse, Fax- oder Telefonnummer möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail, dem Fax oder dem Telefon übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. **Zweck** Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Anfrage erfolgt allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Dies stellt auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten dar. **Rechtsgrundlage** Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail oder eines Fax oder im Zuge eines Telefonanrufs übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Zielt der Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. **Benennung berechtigtes Interesse** Das berechtigte Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO ergibt sich aus dem vorstehend genannten Zweck. **Empfänger der personenbezogenen Daten / Kategorien der Empfänger** Es findet keine Weitergabe an Dritte statt. Unter strikter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen können im Rahmen des Hostings und der Wartung unserer Systeme allenfalls unsere hierzu eingebundenen und sorgfältig ausgewählten Dienstleister Empfänger der Daten sein. Dies erfolgt auf Basis von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen durch die die Dienstleister vertraglich gebunden sind und wir insoweit für die Verarbeitung der Daten verantwortlich bleiben. **Dauer der Verarbeitung** Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie dies für die Erreichung des vorstehend genannten Zwecks erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Speicherung kann durch gesetzliche Vorschriften, denen wir als Verantwortlicher unterliegen (z.B. § 257 HGB, § 147 AO) vorgegeben sein. Außerdem kann ein berechtigtes Interesse an der Speicherung zur Abwehr von ggf. geltend gemachten Rechtsansprüchen bestehen. **Angabe ob Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist /für Vertragsschluss erforderlich / Folgen der Nichtbereitstellung** Die Bereitstellung der Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich. Infolge der Nichtbereitstellung der Daten ist eine Kontaktaufnahme nicht möglich. **Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht** Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, sofern unsere schutzwürdigen Interessen eine Weiterverarbeitung nicht rechtfertigen. ## 5.5. Datenschutzhinweise für Bewerber Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Bewerber oder Bewerberin auf ein Stellenangebot oder im Rahmen einer Initiativbewerbung geben. **Beschreibung der Datenverarbeitung** Soweit Sie sich auf eine Stellenausschreibung oder initiativ bei uns bewerben und uns hierzu mittels Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen, im Rahmen persönlicher Gespräche und Korrespondenz Daten zu Ihrer Person bereitstellen, werden wir diese Daten erheben und verarbeiten, soweit dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung und über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. In der Regel handelt es sich hierbei um folgende Daten: Name, Vorname und Geburtsdatum; Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer); Bewerbungsdaten wie Angaben über Ihre schulische und berufliche oder universitäre Ausbildung nebst Zeugnissen, Ihren beruflichen Werdegang inklusive Arbeitszeugnissen vorheriger Arbeitgeber, weitere berufliche Qualifikationen und Tätigkeiten. Soweit wir Sie uns darüber hinaus freiwillig weitere Daten zu Ihrer Person bereitstellen, speichern wir auch diese. Diese Daten zu Ihrer Person erheben wir in der Regel direkt bei Ihnen. Für den Fall, dass nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ein Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen zustande kommt, werden die Daten in die Personalakte aufgenommen und zum Zwecke der Begründung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet. Hierüber werden Sie im Falle einer Einstellung gesondert informiert. **Zweck** Die von Ihnen mitgeteilten Daten verarbeiten wir zur Prüfung Ihrer Bewerbung und Ihrer Eignung für die ausgeschriebene Stelle sowie zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Darüber hinaus kann eine Verarbeitung Ihrer Daten auch zu Zwecken der Rechtsverfolgung erfolgen, insbesondere, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung wechselseitiger Rechtsansprüche aus dem Bewerbungsverfahren erforderlich ist. **Rechtsgrundlage** Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im beschriebenen Umfang ist § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG. Sofern in Ihren Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO enthalten sind, verarbeiten wir diese im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Ausübung von Rechten oder der Erfüllung von Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und dem Sozialschutz. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO und § 26 Abs. 3 BDSG. Die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung beruht auf § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. **Benennung berechtigtes Interesse** Unsere berechtigten Interessen ergeben sich aus den vorgenannten Zwecken sowie aus dem Bedürfnis, bewerberseitig geltend gemachte Ansprüche prüfen und abwehren zu können. **Empfänger der personenbezogenen Daten/ Kategorien der Empfänger** Ihre Bewerberdaten werden lediglich an die Stellen bzw. Personen im Unternehmen weitergegeben, die diese zur Durchführung des Bewerbungsprozesses und zur Prüfung der Bewerber benötigen. Eine Weitergabe der von Ihnen gemachten Angaben an Dritte oder andere externe Stellen ist nicht beabsichtigt. Eine Übermittlung Ihrer Daten kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn Sie hierin eingewilligt haben oder wir hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen verpflichtet sind. **Dauer der Verarbeitung** Für den Fall, dass es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte aufgenommen. Im Falle der Absage löschen wir Ihre Bewerbungsunterlagen und darin enthaltenen personenbezogenen Daten spätestens sechs Monaten nach Erteilung der Absage. Danach vernichten wir Ihre in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen und-daten. Soweit Sie uns nicht ausdrücklich mitgeteilt haben, dass Sie eine Rücksendung im Original wünschen. Elektronische Daten werden nach Ablauf der sechs Monate gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit sie zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, gesetzliche Bestimmungen ausnahmsweise einer Löschung entgegenstehen oder Sie ausdrücklich einer längeren Speicherung zugestimmt haben. **Angabe ob Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist /für Vertragsschluss erforderlich / Folgen der Nichtbereitstellung** Die Bereitstellung der für das Bewerbungsverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Folge haben. **Widerrufsrecht** Soweit Sie uns eine Einwilligung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erteilen, können Sie diese jederzeit uns gegenüber widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht erfasst. **Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht** Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, sofern unsere schutzwürdigen Interessen eine Weiterverarbeitung nicht rechtfertigen. ## 6. Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien sowie sonstige Dienste **Cookies und darauf basierende Datenverarbeitung** Auf unseren Webseiten nutzen wir Cookies. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser durch eine charakteristische Zeichenfolge zugeordnet und gespeichert werden und durch welche der Stelle, die das Cookie setzt, bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen und daher keine Schäden anrichten. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver, also für Sie angenehmer zu machen. Cookies können Daten enthalten, die eine Wiedererkennung des genutzten Geräts möglich machen. Teilweise enthalten Cookies aber auch lediglich Informationen zu bestimmten Einstellungen, die nicht personenbeziehbar sind. Jeder Einsatz von Cookies, der nicht zwingend technisch erforderlich ist, ist nur mit Ihrer Einwilligung erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Advertising, Targeting oder Sharing Cookies. Darüber hinaus werden Ihre durch Cookies erhobenen personenbezogenen Daten nur verarbeitet, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung erteilt haben. Sie können Ihren Browser nach Ihren Wünschen so einstellen, dass das Setzen von Cookies generell verhindert wird. Sie können dann von Fall zu Fall über die Annahme von Cookies entscheiden oder Cookies grundsätzlich akzeptieren. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Webseite vollumfänglich werden nutzen können. **Widerrufsrecht** Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Einzelheiten zur Ausübung des Widerrufs finden Sie nachfolgend (einzelfallbezogen im Zusammenhang mit der Darstellung der jeweiligen Datenverarbeitungen). Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht erfasst. Die Daten, die von uns im Rahmen der Einholung Ihrer Einwilligung zum Einsatz von Cookies ggf. mittels einer sogenannten Consent Management Plattform (CMP) erhoben werden, dienen der Protokollierung Ihrer Einwilligung und damit ggfs. auch zum Nachweis der Berechtigung zum Einsatz der Cookies. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht insoweit darin, die von Ihnen erteilte Einwilligung nachweisen zu können **Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht** Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, sofern unsere schutzwürdigen Interessen eine Weiterverarbeitung nicht rechtfertigen. ## 7. Automatisierte Entscheidungsfindung / Profiling Wir führen keine automatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) im Sinne des Art. 22 DSGVO durch. --- ### [Team](https://www.fum-legal.de/team/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin --- ### [Übersicht](https://www.fum-legal.de/team/uebersicht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Team ## Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/kleffner.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) ## Matthias Kleffner, LL.M. T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Daniel Pohl, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/F05-2023_Goldbach_Neu_Quadrat.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/katja-goldbach/) ## Katja Goldbach, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/katja-goldbach/) [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/apel.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/dr-juergen-apel/) ## Dr. Jürgen Apel T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/dr-juergen-apel/) [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/Liu.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/xiaohui-liu/) ## Xiaohui Liu, LL.M. T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/xiaohui-liu/) --- ### [Daniel Pohl, LL.M.](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Daniel Pohl, LL.M. ## Rechtsanwalt Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) **F:** +49 (0)251 14982899 Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) **F:** +49 (0)40 180243019 Wandsbeker Allee 77 22143 Hamburg Daniel Pohl ist Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er ist als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen tätig und berät zudem interne Datenschutzteams in komplexen Rechtsfragen. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen aus dem In- und Ausland. In Zusammenarbeit mit internationalen Partnerkanzlei betreut er Schutzrechtsportfolios seiner Mandanten weltweit und berät bei der Entwicklung von entsprechenden Schutzstrategien. Vor seiner Tätigkeit für Fritz & Mark war Daniel Pohl unter anderem Rechtsanwalt in der Sozietät Buse. ## Schwerpunkte - [ Markenrecht ](/expertise/markenrecht/) - [ Design- und Geschmacksmusterrecht ](/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/) - [IT-Recht](/expertise/it-recht/), [KI-Recht ](/expertise/ki/) und [Datenschutzrecht](/expertise/datenschutzrecht/) - [ Urheber- und Verlagsrecht ](/expertise/urheber-und-verlagsrecht/) - [ Handelsrecht und Produkthaftung ](/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) - [ Wettbewerbsrecht ](/expertise/wettbewerbsrecht/) ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) **F:** +49 (0)251 14982899 Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) **F:** +49 (0)40 180243019 Wandsbeker Allee 77 22143 Hamburg ## Vita **Studium:** Universitäten Konstanz, Zürich, Frankfurt a. M. sowie Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf **Sprachen:** Deutsch, Englisch**Mitgliedschaften:**- DAV – Deutscher Anwaltverein e.V. - Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein - Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein - BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft - Arbeitskreis Wettbewerbs- und Markenrecht Westfalen Lippe e. V. - Rotary Club Münster-Himmelreich **Publikationen:**- Autor in Hoeren / Münker (Hrsg.), Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, De Gruyter Kommentar, 2021 [Zurück ](#) --- ### [Katja Goldbach, LL.M.](https://www.fum-legal.de/team/katja-goldbach/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Katja Goldbach, LL.M. ## Rechtsanwältin Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/F05-2023_Goldbach_Neu_Quadrat.jpg) E: T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) **F:** +49 (0)251 14982899 Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster Katja Goldbach ist Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Sie ist als externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen tätig und berät zudem interne Datenschutzteams in komplexen Rechtsfragen. Katja Goldbach verfügt insbesondere auch über langjährige Erfahrung im Lizenzrecht. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen aus dem In- und Ausland. ## Schwerpunkte - [ Markenrecht ](/expertise/markenrecht/) - [ Design- und Geschmacksmusterrecht ](/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/) - [ Datenschutzrecht ](/expertise/datenschutzrecht/) - [ Handelsrecht und Produkthaftung ](/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) - [ Arbeitsrecht ](/expertise/arbeitsrecht/) ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/F05-2023_Goldbach_Neu_Quadrat.jpg) E: T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) **F:** +49 (0)251 14982899 Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster ## Vita **Studium:** Universität Rostock sowie Masterstudiengang Medien und Entertainmentrecht an der University of California, Los Angeles, USA**Sprachen:** Deutsch, Englisch [Zurück ](#) --- ### [Matthias Kleffner, LL.M.](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Matthias Kleffner, LL.M. ## Rechtsanwalt ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/kleffner.jpg) E: T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) **F:** +49 (0)40 180243019 Wandsbeker Allee 77 22143 Hamburg T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) **F:** +49 (0)251 14982899 Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster Matthias Kleffner berät in- und ausländische Unternehmen umfassend im Bereich des Gesellschaftsrechts und Steuerrechts. Er ist dabei regelmäßig insbesondere asiatischen Unternehmen bei ihrem Markteintritt in Deutschland behilflich und kommt darüber hinaus bei allen Fragen von (Um-)Strukturierungen und Kapitalmaßnahmen, immer auch mit einem Blick auf die steuerlichen Implikationen, zum Einsatz. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Matthias Kleffner bildet die Beratung von Unternehmern und Unternehmern auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. ## Schwerpunkte - [ Gesellschaftsrecht ](/expertise/gesellschaftsrecht/) - Steuerrecht - [ Handelsrecht ](/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) - [ Arbeitsrecht ](/expertise/arbeitsrecht/) ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/kleffner.jpg) E: T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) **F:** +49 (0)40 180243019 Wandsbeker Allee 77 22143 Hamburg T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) **F:** +49 (0)251 14982899 Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster ## Vita **Studium:** Universitäten Freiburg, Genf und Münster **Sprachen:** Deutsch, Englisch, Französisch**Mitgliedschaften:**- Leiter der Fachinstitute für Gewerblichen Rechtschutz, Informationstechnologie sowie Urheber- und Medienrecht im DAI – Deutsches Anwaltsinstitut e.V. - Stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Gewerblicher Rechtschutz der Rechtsanwaltskammer Hamm (bis 2023) - Vorsitzender des Arbeitskreis Wettbewerbs- und Markenrecht Westfalen Lippe e. V. (bis 2018) - GRUR – Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e.V. - DAV – Deutscher Anwaltverein e.V. - BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft - Marketing-Club Münster/Osnabrück e.V. - Lions Club Münster Landois **Publikationen und Vorträge:**- Apel/Grapperhaus, Das Offline-Online-Chaos – oder wie die europäische Kommission den Werbemarkt zu harmonisieren droht, WRP 1999, 1247 - Rechtliche Aspekte zur Veröffentlichung von Internetseiten, Vortrag erfa iuK IT (25.06.2009) - Mobile-Media und Recht – Zur Contentrichtlinie der EU Vortrag auf dem Mobile-Media-Kongress in München – (Dezember 2008 und 2007) - Mangelhafte Software und Recht – Ein Praxisbericht, Vortrag Fraunhofer Institut ISS – Institut für Software und Systemtechnik in Dortmund (29. Mai 2009) - Von der Irreführung zur Informationslast – ein Paradigmenwechsel?“ – Vortrag im Rahmen der 9. Sitzung des Fachausschusses „Wettbewerbsrecht“ des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. in Duisburg (09.11.2012) - „Rechtslage & Haftung – Das Risiko trägt der Chef! / Was darf das Unternehmen?“ Vortrag auf der „WELT-Konferenz IT-Sicherheit“ der WELT-Gruppe in Berlin (06.09.2012) - Meistbegünstigungsklauseln und Wettbewerb DB 1976, 46 - Wettbewerbs- und Markenrecht DAI-Skriptum(Mai 2009) - Apel/Große/Ruse – Markenrecht versus Domainrecht – Festgabe für Otto Teplitzky – WRP 2000, 816 - Apel/Steden – „Urheberrechtsverletzungen durch Werbeblocker im Internet“, WRP 2001, 11 - Apel, Der mediengreifende Trend zum Werbeblocker , Festschrift für Hertin (2000) [Zurück ](#) --- ### [Dr. Jürgen Apel](https://www.fum-legal.de/team/dr-juergen-apel/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Dr. Jürgen Apel ## Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/apel.jpg) E: T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) **F:** +49 (0)251 14982899 Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster Dr. Jürgen Apel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Vor seiner Tätigkeit für Fritz & Mark war Dr. Apel unter anderem Partner der Sozietät Buse und Apel Höch sowie Partner und singular zugelassener OLG Anwalt der Sozietät Rinsche und Speckmann (heute Streitbörger und Speckmann) in Hamm. ## Schwerpunkte - Gewerblicher Rechtsschutz - [Wettbewerbs](/expertise/wettbewerbsrecht/)- und Kartellrecht - [ IT-Recht ](/expertise/it-recht/) - [ Handels- und Gesellschaftsrecht ](/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/apel.jpg) E: T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) **F:** +49 (0)251 14982899 Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster ## Vita **Studium:** Universitäten Freiburg, Genf und Münster **Sprachen:** Deutsch, Englisch, Französisch**Mitgliedschaften:**- Leiter der Fachinstitute für Gewerblichen Rechtschutz, Informationstechnologie sowie Urheber- und Medienrecht im DAI – Deutsches Anwaltsinstitut e.V. - Stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Gewerblicher Rechtschutz der Rechtsanwaltskammer Hamm (bis 2023) - Vorsitzender des Arbeitskreis Wettbewerbs- und Markenrecht Westfalen Lippe e. V. (bis 2018) - GRUR – Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e.V. - DAV – Deutscher Anwaltverein e.V. - BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft - Marketing-Club Münster/Osnabrück e.V. - Lions Club Münster Landois **Publikationen und Vorträge:**- Apel/Grapperhaus, Das Offline-Online-Chaos – oder wie die europäische Kommission den Werbemarkt zu harmonisieren droht, WRP 1999, 1247 - Rechtliche Aspekte zur Veröffentlichung von Internetseiten, Vortrag erfa iuK IT (25.06.2009) - Mobile-Media und Recht – Zur Contentrichtlinie der EU Vortrag auf dem Mobile-Media-Kongress in München – (Dezember 2008 und 2007) - Mangelhafte Software und Recht – Ein Praxisbericht, Vortrag Fraunhofer Institut ISS – Institut für Software und Systemtechnik in Dortmund (29. Mai 2009) - Von der Irreführung zur Informationslast – ein Paradigmenwechsel?“ – Vortrag im Rahmen der 9. Sitzung des Fachausschusses „Wettbewerbsrecht“ des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. in Duisburg (09.11.2012) - „Rechtslage & Haftung – Das Risiko trägt der Chef! / Was darf das Unternehmen?“ Vortrag auf der „WELT-Konferenz IT-Sicherheit“ der WELT-Gruppe in Berlin (06.09.2012) - Meistbegünstigungsklauseln und Wettbewerb DB 1976, 46 - Wettbewerbs- und Markenrecht DAI-Skriptum(Mai 2009) - Apel/Große/Ruse – Markenrecht versus Domainrecht – Festgabe für Otto Teplitzky – WRP 2000, 816 - Apel/Steden – „Urheberrechtsverletzungen durch Werbeblocker im Internet“, WRP 2001, 11 - Apel, Der mediengreifende Trend zum Werbeblocker , Festschrift für Hertin (2000) [Zurück ](#) --- ### [Xiaohui Liu, LL.M.](https://www.fum-legal.de/team/xiaohui-liu/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Xiaohui Liu, LL.M. ## Juristischer Mitarbeiter – China Desk Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/Liu.jpg) E: T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) **F:** +49 (0)40 180243019 Wandsbeker Allee 77 22143 Hamburg ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/Liu.jpg) E: T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) **F:** +49 (0)40 180243019 Wandsbeker Allee 77 22143 Hamburg ## Vita **Studium:** China University of Political Science and Law (中国政法大学), Goethe-Universität Frankfurt am Main und Universität Bremen **Sprachen:** Deutsch, Chinesisch, Englisch [Zurück ](#) --- ### [Expertise](https://www.fum-legal.de/expertise/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin --- ### [Übersicht](https://www.fum-legal.de/expertise/uebersicht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Expertise ## Unsere Schwerpunkte [ ![shutterstock_1555024955](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_1555024955.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/it-recht/)[## IT-Recht](https://www.fum-legal.de/expertise/it-recht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/it-recht/) [ ![KI](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/KI.png) ](https://www.fum-legal.de/expertise/ki/)[## KI](https://www.fum-legal.de/expertise/ki/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/ki/) [ ![shutterstock_2091209074](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2091209074.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/markenrecht/)[## Markenrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/markenrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/markenrecht/) [ ![shutterstock_228162115](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_228162115.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/datenschutzrecht/)[## Datenschutzrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/datenschutzrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/datenschutzrecht/) [ ![shutterstock_534115069_edited](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_534115069_edited.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/)[## Design- / Geschmacksmusterrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/) [ ![shutterstock_17349049](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_17349049.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/)[## Handelsrecht und Produkthaftung](https://www.fum-legal.de/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) [ ![shutterstock_1489866197](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_1489866197.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/gesellschaftsrecht/)[## Gesellschaftsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/gesellschaftsrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/gesellschaftsrecht/) [ ![shutterstock_1717977748](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_1717977748.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/urheber-und-verlagsrecht/)[## Urheber- und Verlagsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/urheber-und-verlagsrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/urheber-und-verlagsrecht/) [ ![shutterstock_2144432169](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_2144432169.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/wettbewerbsrecht/)[## Wettbewerbsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/wettbewerbsrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/wettbewerbsrecht/) [ ![shutterstock_514243276](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_514243276.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/arbeitsrecht/)[## Arbeitsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/arbeitsrecht/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/arbeitsrecht/) [ ![shutterstock_1918893893](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/shutterstock_1918893893.jpg) ](https://www.fum-legal.de/expertise/china-desk/)[## China Desk](https://www.fum-legal.de/expertise/china-desk/) [Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/expertise/china-desk/) No posts found --- ### [KI](https://www.fum-legal.de/expertise/ki/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Künstliche Intelligenz Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Geschäftswelt in rasantem Tempo und wirkt sich auf nahezu alle Geschäftsprozesse aus. Gleichzeitig stellt der rechtssichere Umgang mit KI Unternehmen vor neue Herausforderungen. Im Zentrum stehen Fragen der KI-Compliance, Haftung, Transparenz, der Schutz von Daten sowie die Beachtung von Immaterialgüterrechten, wie etwa Urheberrechte. Nicht zuletzt spielen auch arbeitsrechtliche Aspekte eine wesentliche Rolle. Zugleich wächst der regulatorische Druck: Mit der DSGVO und dem EU AI Act existieren bereits umfassende Vorgaben, deren Einhaltung für Unternehmen verpflichtend ist. Fritz & Mark Legal unterstützt und berät Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Wir begleiten Unternehmen und Organisationen bei der rechtssicheren Planung, Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen – von der strategischen Projektberatung bis zur konkreten Vertragsgestaltung. ## Unsere Expertise im Bereich KI-Recht: - Implementierung von KI in Geschäftsprozessen Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Implementierung von KI in Ihre Geschäftsprozesse. Dies beginnt bereits mit der Beratung zu unternehmens- und branchenspezifischen rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von KI, geht über die rechtliche Beratung bei der Anschaffung der KI-Anwendung bis zur Unterstützung bei der rechtskonformen Integration und der rechtskonformen Anwendung der KI im Rahmen Ihrer Geschäftsprozesse (KI-Governance). - Datenschutz & Datenstrategie bei KI Der Umgang mit Daten ist zentraler Aspekt der Nutzung von KI-Systemen. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer datenschutzkonformen Datenstrategie für KI-Anwendungen: von der Auswahl und Nutzung von Trainings- und Eingabedaten, über den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Interaktion mit KI-Systemen bis zu Fragen der Verwertung von KI-generierten Arbeitsergebnissen. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der datenschutzrechtlichen Compliance im Rahmen der Ausgestaltung der Geschäftsprozesse. Dies reicht von der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Verarbeitung der Daten – einschließlich der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen und anderer formaler Prüfungen -, über die rechtskonforme Einbindung von Dienstleistern in die Datenverarbeitung (Auftragsverarbeitung und Joint-Controller-Modelle sind hier denkbare Optionen), bis zur Ausarbeitung von Datenschutzinformationen und Einwilligungsprozessen. - Mitarbeiterschulungen (Awareness-Programme) und KI-Richtlinien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben beim Einsatz von KI-Systemen vielfältige rechtliche Anforderungen zu beachten. Erfolgreiche Compliance setzt Know-how bei allen Beteiligten und klare Regeln für die Anwendung von KI in Geschäftsprozessen voraus. Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei mit gezielten Schulungen zu KI-Compliance für Entscheider und Anwender. Ziel ist dabei – neben dem rechtskonformen Umgang mit KI – auch die Sensibilisierung der Entscheider und Anwender in Bezug auf mögliche rechtliche Risiken beim Einsatz von KI-Systemen und damit verbundene Haftungsfragen. Wichtige Bausteine auf diesem Weg sind zudem Richtlinien und andere Leitlinien zur Umsetzung der unternehmensspezifischen Anforderungen beim Einsatz von KI-Systemen. Hier stehen wir Ihnen mit unserer Expertise sowohl bei der Erstellung, aber auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Richtlinien und Regelwerke zur Seite. - EU AI Act (KI-Verordnung) Durch den EU AI Act gelten EU-weit einheitliche regulatorische Anforderungen für die Bereitstellung und die Nutzung von KI-Systemen. In Abhängigkeit von Art der KI-Anwendung und den damit verbundenen Risiken beim Einsatz der KI, gilt es unterschiedliche Anforderungen zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der Klassifizierung des von Ihnen bereitgestellten oder angewandten KI-Systems und der damit verbundenen Analyse der zu beachtenden rechtlichen Anforderungen. Zudem begleiten wir Sie umfassend bei der Umsetzung von Transparenz- und Dokumentationspflichten. - Urheberrecht und KI Die Beachtung von Urheberrechten und anderen Schutzrechten spielt im Rahmen der Nutzung von KI-Systemen eine wesentliche Rolle. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Nutzung von Trainingsdaten, als auch bei Eingabe- bzw. Nutzungsdaten sowie Arbeitsergebnissen, die mit Hilfe von KI geschaffen wurden. Dabei stellt sich zum einen die Frage, welche Daten und Materialien in diesem Kontext genutzt werden dürfen, ohne Rechte Dritter zu verletzen, aber auch die Frage, inwieweit Arbeitsergebnisse selbst urheberrechtlich geschützt sein können. Wir beraten Sie umfassend zu den Fragen des geistigen Eigentums im Kontext KI um einerseits Haftungsrisiken durch die Verletzung von Schutzrechten Dritter zu vermeiden und andererseits bei Erarbeitung von Strategien zum Schutz eigener Arbeitsergebnisse in Geschäftsprozessen unter Einsatz von KI. - Vertragsgestaltung und KI Egal, ob Sie Anbieter oder Nutzer von KI-Systemen sind: die interessengerechte rechtliche Gestaltung von Nutzungsverträgen / Lizenzverträgen / sonstigen Vertragsbedingungen im Kontext der Nutzung von KI-Systemen ist unverzichtbar. Dabei stehen klare Leistungsbeschreibungen zur Abgrenzung von Pflichten ebenso im Fokus, wie Fragen der passgenauen Einräumung von Nutzungsrechten oder des Haftungsumfangs. Zudem ist aus Anbietersicht gerade auch die rechtssichere Gestaltung von Nutzungsbedingungen unter Beachtung der Restriktionen des AGB-Rechts ein wichtiger Aspekt. Unser Team steht Ihnen dabei sowohl bei der Vertragsgestaltung bzw. -prüfung aber auch bei Vertragsverhandlungen in allen Phasen Ihres Projektes unterstützende zur Seite. ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Daniel Pohl, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) --- ### [Anfahrt](https://www.fum-legal.de/kontakt/anfahrt/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # So finden Sie uns ## Ihr Weg zu unseren Standorten ## Standort Hamburg Wandsbeker Allee 77 22041 Hamburg Telefon: +49 (0)40 18024301 0 Fax: +49 (0)40 18024301 9 E-Mail: kontakt@fum-legal.de Webseite: www.fum-legal.de [ Routenplan ](https://www.google.com/maps/dir//Wandsbeker+Allee+77+22041+Hamburg/@53.5739206,10.0704475,17z/data=!4m8!4m7!1m0!1m5!1m1!1s0x47b18bfff464744b:0xe75d32628830ecf!2m2!1d10.0704475!2d53.5739206?entry=ttu) ## Standort Münster Bernhard-Ernst-Str. 12 48155 Münster Telefon: +49 (0)251 149828 0 Fax: +49 (0)251 149828 99 E-Mail: kontakt@fum-legal.de Webseite: www.fum-legal.de [ Routenplan ](https://www.google.com/maps/dir//Wandsbeker+Allee+77+22041+Hamburg/@53.5739206,10.0704475,17z/data=!4m8!4m7!1m0!1m5!1m1!1s0x47b18bfff464744b:0xe75d32628830ecf!2m2!1d10.0704475!2d53.5739206?entry=ttu) --- ### [Kontaktformular](https://www.fum-legal.de/kontakt/kontaktformular/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Kontaktformular ## Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht Firma: Anrede Frau Herr Divers Name Straße PLZ / Ort: Telefon E-Mail-Adresse Ihre Nachricht \* Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer [Datenschutzerklärung](/kontakt/datenschutz/). Anfrage senden --- ### [IT-Recht](https://www.fum-legal.de/expertise/it-recht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Umfassende Beratung im IT-Recht Unsere Kanzlei agiert als Ihr kompetenter Partner für **umfassende rechtliche Beratung im Bereich IT-Recht und Internetrecht**. Mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihrer IT-Projekte und -Vorhaben. Unsere Expertise deckt den gesamten Bereich des IT-Rechts einschließlich des Telekommunikationsrechts ab. Dies beinhaltet Fragen des Schutzes und der Lizenzierung von Software, die Beratung bei komplexen IT-Projekten wie IT-Infrastrukturanpassungen oder Outsourcing, sowie alle Aspekte des Internetrechts, einschließlich Online-Handel, Domainrechtsfragen, Social Media und die Gestaltung von Internetplattformen. Wir bieten auch spezielle Beratung im Bereich der Software-Applications für mobile Endgeräte. Unsere Expertise fließt stets auch in angrenzende Rechtsgebiete, wie etwa **Datenschutzrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht**, ein. Bei komplexen technischen Problemstellungen arbeiten wir eng mit bewährten EDV-Sachverständigen zusammen. So sichern wir Ihre IT-Projekte und -Vorhaben rechtlich ab und sorgen für deren erfolgreiche Umsetzung. ## Unsere Expertise im IT-Recht Im IT-Recht decken wir alle relevanten Rechtsgebiete ab, die für moderne IT-Infrastrukturen und Online-Geschäfte von Bedeutung sind. Dazu gehören: - Softwareverträge und Lizenzierung: Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Verhandlung von Verträgen zur Softwareentwicklung, -lizenzierung und -anschaffung, wobei wir aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen und branchenspezifische Anforderungen berücksichtigen. - E-Business, Online-Shops und Social Media: Wir beraten Sie umfassend beim Aufbau und Betrieb von E-Business-Lösungen und Online-Shops und unterstützen Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Social-Media-Aktivitäten. - Hosting, SaaS, ASP und PaaS: Wir bieten rechtliche Beratung und Absicherung bei der Nutzung und Bereitstellung von Cloud-Diensten, einschließlich Hosting, Software as a Service (SaaS), Application Service Providing (ASP) und Platform as a Service (PaaS). - Mobile Applications: Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen rund um mobile Apps, einschließlich Datenschutz, Sicherheit und Nutzungsbedingungen. - Datenschutz und IT-Sicherheit: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung von Datenschutzrichtlinien sowie bei der Implementierung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Dies umfasst auch die Beratung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). - IT-Outsourcing und -Outtasking: Wir bieten umfassende Beratung bei der Auslagerung von IT-Dienstleistungen und -Funktionen und begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung und rechtlichen Absicherung solcher Projekte. - IT-Dienstleistungsverträge: Wir gestalten und verhandeln Verträge für IT-Dienstleistungen, einschließlich Pflege, Wartung und Support, und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich geschützt sind. - Urheberrecht und Datenbanken: Wir beraten Sie umfassend zum Schutz und zur Nutzung von Datenbanken und urheberrechtlich geschützten Werken. - Beratung IT-Projekte (Soft-, Hardware- und Infrastrukturprojekte): Wir unterstützen Sie bei der Anschaffung und Einführung von IT-Systemen und begleiten Ihre IT-Projekte umfassend. - ITK-Infrastruktur-Verträge: Unsere Expertise umfasst die Beratung und Gestaltung von Verträgen im Bereich der IT- und Telekommunikationsinfrastruktur. - EVB-IT, PPP: Wir beraten Sie zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) und Public-Private-Partnerships (PPP). - Technologietransfer und Know-How: Unsere Kanzlei bietet rechtliche Beratung im Bereich Technologietransfer und Know-How-Schutz. ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Daniel Pohl, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) --- ### [Markenrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/markenrecht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Markenrecht ## Marken und Kennzeichen sind wesentliche Unternehmenswerte. Zudem sind Sie starke Instrumente zur Abgrenzung im Wettbewerb. Das IP-Team von Fritz & Mark Legal ist seit vielen Jahren für Unternehmen unterschiedlichster Größen tätig – vom Mittelstand bis zu internationalen Konzernen – und berät und unterstützt dabei umfassend im Markenrecht. National und international. National und international. Unsere Beratung setzt bei der Markenfindung und -strategie an. Wir beraten und vertreten Sie bei der Markenanmeldung, der Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Markenrechte, Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Wir betreuen Ihr Markenportfolio und überwachen den Schutz Ihrer Marke. Mit einem prozesserfahrenen Team vertritt Fritz & Mark Legal Ihre Interessen bei Konflikten sowohl vor Gericht als vor den Markenämtern. Zudem unterstützen wir Sie mit unserer Expertise im Rahmen der Verwertung Ihrer Marke auch bei Gestaltung von Lizenzvereinbarungen. Dank unseres Netzwerkes an internationalen Partnerkanzleien, sind wir in der Lage, Ihre Marken nicht nur in Deutschland und der EU, sondern weltweit zu schützen und durchzusetzen. ## Unsere Leistungen - Beratung Markenfindung und Markenstrategie - Markenanmeldung und Verwaltung Ihres Markenportfolios - Überwachung des Markenschutzes - Markenkollisionsrecherche – kann ich meine geplante Marke überhaupt ohne Konflikt mit anderen Marken nutzen? - Verletzung von Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln – Beratung und Vertretung Ihrer Interessen im Konfliktfall - Verteidigung Ihrer Rechte gegen Angriffe Dritter - Prozessführung – erfahrene Prozessanwälte vertreten Sie vor Gerichten und Ämtern - Vertragsgestaltung – Beratung und Erstellung von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen - Produktpirateriebekämpfung - Domainrechtsfragen ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Daniel Pohl, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) --- ### [Datenschutzrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/datenschutzrecht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Datenschutzrecht – Compliance-Faktor und Wettbewerbsvorteil In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt ist **Datenschutz nicht nur eine gesetzliche Pflicht**, sondern auch ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Der Schutz personenbezogener Daten ist sowohl für die Vermeidung rechtlicher Risiken als auch für Kundengewinnung und -bindung essentiell. Datenschutz hat eine vertrauensstärkende Signalwirkung für Kunden. Dies gilt im Verhältnis **B2B**, wenn Unternehmen sich (wechselseitig) auf die rechtskonforme Verarbeitung übermittelter Daten verlassen müssen, und erst recht im Verhältnis **B2C**, wenn Verbraucher auf einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit ihren Daten vertrauen. Insoweit kann gerade sichtbarer Datenschutz einen **deutlichen Vorteil im Wettbewerb** darstellen. ## Beratung im Datenschutz ist Rechtsberatung Da die Verarbeitung personenbezogener Daten Bestandteil vieler Unternehmensprozesse ist, spielt die **Berücksichtigung der oft komplexen datenschutzrechtlichen Aspekte** bereits bei der Prozessgestaltung eine zentrale Rolle. Dabei bedarf es, neben **fundierter datenschutzrechtlicher Expertise**, auch gerade der Expertise in angrenzenden und eng verzahnten Rechtsgebieten. Insofern ist Beratung im Datenschutz **echte Rechtsberatung.** Fritz & Mark Legal unterstützt Sie bei diesen Aufgaben umfassend mit einem erfahrenen Team aus spezialisierten Rechtsanwälten, die zudem auch als externe Datenschutzbeauftragte zertifiziert sind. Bei komplexen technischen Fragestellungen können wir zudem auf **bewährte EDV-Sachverständige** zurückgreifen. Dies stets mit dem Anspruch, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, die **datenschutzrechtliche Compliance mit Prozesseffizienz verbinden**. ## Unsere Leistungen im Überblick Wir bieten umfassende Rechtsberatung im Bereich Datenschutz, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Unternehmen: - Umfassende Beratung in datenschutzrechtlichen Fragestellungen – von der Konzeption und Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems über die Umsetzung rechtlicher Vorgaben in den Prozessen bis zur Auditierung der Prozesse und Bearbeitung von Datenschutzvorfällen. - Anwaltliche Vertretung gegenüber Datenschutzbehörden und in Konfliktfällen – außergerichtlich und im Rahmen gerichtlicher Verfahren. - Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. - Unterstützung und Beratung bei Aufbau und Pflege Ihrer Datenschutz-Organisation - Wir helfen Ihnen, eine effiziente und gesetzeskonforme Datenschutzstruktur in Ihrem Unternehmen zu etablieren und zu erhalten. - Mitarbeiterschulungen und Coaching von internen Datenschutzbeauftragten: Praxisnahe Schulungen Ihrer Mitarbeiter und gezieltes Coaching für Ihre internen Datenschutzbeauftragten, um ein nachhaltiges Datenschutzbewusstsein in Ihrem Unternehmen zu etablieren. - Coaching für Führungskräfte: Wir versetzen Ihre Führungskräfte in die Lage, die unternehmensspezifischen Anforderungen im Datenschutz zu überblicken und etwaige Risiken zu erkennen. - Projektbezogene Unterstützung interner Datenschutzabteilungen und Datenschutzbeauftragten: Als Teil Ihres internen Teams unterstützen wir bei komplexen Herausforderungen und Belastungsspitzen. - Datenschutz im Marketing: Wir sorgen dafür, dass Ihre Marketingmaßnahmen datenschutzkonform sind, ohne die Effizienz Ihrer Strategie zu beeinträchtigen. - Beratung zum Mitarbeiterdatenschutz: Wir helfen Ihnen, den Datenschutz als zentrale Aufgabe jeder HR-Abteilung, gesetzeskonform zu organisieren und die Dokumentations- und Informationsprozesse effizient zu gestalten. - Beratung zu internationalen Datentransfers: Besonders bei der Übermittlung von Daten in Drittländer gibt es viele rechtliche Fallstricke. Wir sorgen dafür, dass Ihre internationalen Datentransfers rechtssicher erfolgen. - Beratung bei Auftragsverarbeitungen und gemeinsamer Verantwortlichkeit: Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Einbindung von Dienstleistern und sonstigen Dritten in die Verarbeitung Ihrer Daten. - Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen: Wir begleiten Sie bei allen Schritten der Datenschutzfolgenabschätzung - von der Bedarfsklärung über die Konzeption bis zur Durchführung und Dokumentation. ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Daniel Pohl, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) --- ### [Design- / Geschmacksmusterrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/design-und-geschmacksmusterrecht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Design- und Geschmacksmusterrecht ## Design prägt Produkte. Zudem ist Design Unterscheidungskriterium im Wettbewerb und stellt in vielen Fällen einen nicht unerheblichen Vermögenswert für Unternehmen dar. Fritz & Mark Legal berät und unterstützt Sie umfassend beim Schutz und der Durchsetzung Ihres Produktdesigns. Sowohl in Deutschland als auch international. Außergerichtlich wie im gerichtlichen Verfahren. Dank unseres Netzwerkes an internationalen Partnerkanzleien, sind wir in der Lage, Ihre Designs bzw. Geschmacksmuster nicht nur in Deutschland und der EU, sondern weltweit zu schützen und durchzusetzen. ## Unsere Leistungen - Beratung bei der Schutzstrategie - Verwaltung Ihres Design- bzw. Geschmacksmusterportfolios und Überwachung des Schutzes - Design- bzw. Geschmacksmusterverletzung – Beratung und Vertretung Ihrer Interessen im Konfliktfall - Prozessführung – erfahrene Prozessanwälte vertreten Sie vor Gerichten und Ämtern - Vertragsgestaltung – Beratung und Erstellung von Lizenzverträgen - Produktpirateriebekämpfung ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Daniel Pohl, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) --- ### [Handelsrecht und Produkthaftung](https://www.fum-legal.de/expertise/handelsrecht-und-produkthaftung/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Handelsrecht ## Von Beschaffung über Vertrieb bis Produkthaftung. Fritz & Mark Legal berät und unterstützt Unternehmen auf allen Stufen der Beschaffung und des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen bis hin zu Fragen im Rahmen der Produkthaftung. Sowohl die rechtlichen Anforderungen, die an die Produkte und Dienstleistungen selbst gestellt werden, als auch die Rahmenbedingungen für die Vertriebsstrukturen und deren Ausgestaltung werden – nicht zuletzt durch die zunehmende Überlagerung durch EU-Recht – auch bei rein nationalem Vertrieb stets komplexer. Wir unterstützen sie mit unserer langjährigen Erfahrung auf allen Etappen im Rahmen der Vertriebskette. Mit unserem internationalen Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte sind wir zudem in der Lage auch den grenzüberschreitenden Handel und internationale Dienstleitungen optimal rechtlich zu betreuen. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Verhandlungsmanagement komplexer Liefer- und Bezugsverträge in unterschiedlichsten Branchen und gestalten auch Ihre Verträge und AGB. Im Konfliktfall vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch bei Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder nationalen und internationalen Schiedsgerichten. Im Bereich der Produkt-Compliance und Produkthaftung analysieren wir die produktspezifischen rechtlichen Anforderungen und beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung und Zulassung von Produkten und Dienstleistungen. Zudem wirken wir am Aufbau effektiver Qualitätssicherungssysteme, begleiten im Schadensfall die notwendigen Maßnahmen und unterstützen bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Regressansprüchen. ## Unsere Leistungen - Erstellung von Liefer-, Vertriebs- und Einkaufsverträgen (national und international) - Vertriebskartellrecht - Erstellung und Prüfung Allgemeine Geschäftsbedingungen und Qualitätssicherungsvereinbarungen - Vertragshändler- und Handelsvertreterverträge sowie andere spezifische Vertriebsverträge - E-Commerce (E-Business) - Beratung bei der Gestaltung von Vertriebsstrukturen - Franchise und Franchisesysteme - Mitarbeiterschulungen / Inhouse-Seminare - Beratung zur Zulassung und Verkehrsfähigkeit von Produkten, insbesondere Produkt-Compliance, Kennzeichnungspflichten (z.B. CE-Kennzeichnung) - Produktsicherheit: Beratung bei Produktbeanstandungen und Produktrückruf, Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden - Produkthaftung: Abwehr von Haftungsansprüchen und Durchsetzung von Regressansprüchen - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Konfliktfall ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/kleffner.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) ## Matthias Kleffner, LL.M. T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) --- ### [Gesellschaftsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/gesellschaftsrecht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Gesellschaftsrecht ## Das Gesellschaftsrecht ist die Basis für nahezu jede Art der unternehmerischen Tätigkeit. Wir stehen unseren Mandanten in allen unternehmerischen Lebensphasen, von der Gründung bis zur Beendigung von Gesellschaften, beratend zur Seite. Unsere Beratung umfasst die Unterstützung bei der Wahl der wirtschaftlich vernünftigsten Gesellschaftsform, den Entwurf von Gründungsdokumente, Gesellschafts- und Gesellschafterverträgen sowie gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen. Wir sehen uns als unternehmerische Sparringspartner im Bereich des Gesellschaftsrechts und begleiten unsere Mandanten von der Gründung bis zur Beendigung von Gesellschaften. Wir sind regelmäßig für ausländische Investoren bei ihrem Markteintritt in Deutschland tätig und mit den formalen Besonderheiten der Gründung und Führung von Unternehmen in Deutschland durch ausländische (Private-)Investoren und Industriekonzerne vertraut. **Mergers & Acquisitions** Wir sind sowohl für Erwerber als auch Veräußerer im Bereich des Unternehmenskaufs tätig und sehen uns als Berater mit wirtschaftlicher Perspektive auf die auftretenden Fragestellungen. Unsere besondere Expertise liegt auch hier im Bereich der grenzüberschreitenden Transaktionen mit Einbindung ausländischer Käufer oder Kaufobjekte. Abhängig von den Modalitäten des Einzelfalles arbeiten wir mit bewährten Partner aus dem In- und Ausland. **Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen** Die steuerlichen Vorschriften des „Transfer Pricing“ verlangen die vorherige schriftliche Regelung der Erbringung von Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen um die Einhaltung des „at-arms-length pricinple“ darzulegen und steuerliche Nachteile für die Beteiligten, insbesondere bei internationalen Sachverhalten, zu vermeiden. Wir sind unseren Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung von Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen behilflich. ## Unsere Leistungen - Entwurf von Gründungsdokumente, Gesellschaftsverträgen, HR-Anmeldungen - Vertretung bei der Gründung von deutschen Gesellschaften für ausländische Gesellschafter - Entwurf von Gesellschaftervereinbarungen und Moderation von Gesellschafterstreitigkeiten - Unterstützung bei Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen - Mergers & Acquisitions – Prozesse; - Due Diligence Prozesse - Gesellschaftsrechtliche Compliance – Prüfungen und Entwurf entsprechender Richtlinien - Corporate Housekeeping - Entwurf von Verträgen zur Regelung von Leistungsbeziehungen in Konzernsachverhalten ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/kleffner.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) ## Matthias Kleffner, LL.M. T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) --- ### [Urheber- und Verlagsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/urheber-und-verlagsrecht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Urheber- und Verlagsrecht ## Der Schutz von Kreativen und ihren Werken sowie deren Verwertung. Der Schutz von Kreativen und ihren Werken sowie deren Verwertung war schon immer wesentlicher Bestandteil der Beratung durch unsere Anwälte. Sowohl bei Fritz & Mark Legal als auch bei Vorgängersozietäten unseres Anwaltsteams. Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Urheberrechts und setzen deren Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Unsere urheberechtliche Expertise verstehen wir dabei als Teil unserer umfassenden Kompetenz im Bereich des geistigen Eigentums (IP). Dabei bildet insbesondere auch das Verlagsrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hier sind wir seit vielen Jahren Ansprechpartner sowohl für Verlage als auch für Werkschaffende. Neben der Durchsetzung von Urheberrechten bildet auch die Vertragsgestaltung, hier insbesondere die Gestaltung von Verwertung- bzw. Lizenzverträgen, einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. ## Unsere Leistungen - Umfassende Beratung in urheberrechtlichen Fragestellungen, u.a. in Bezug auf Werke der angewandten Kunst, insbesondere im Bereich Produktdesign, der bildenden Kunst, Fotografie, Film, literarische Werke, Musik, Software, etc. - Rechtsdurchsetzung sowohl gerichtlich, insbesondere auch im Wege der einstweiligen Verfügung, als auch außergerichtlich - Verteidigung gegen Angriffe im Zusammenhang mit der Auswertung von Werken / Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen - Gestaltung von Verwertungs- und Lizenzverträgen - Beratung bei der Entwicklung von Schutzstrategien ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Daniel Pohl, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) --- ### [Wettbewerbsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/wettbewerbsrecht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Wettbewerbsrecht ## Marketingstrategien und Werbekampagnen aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive. Unsere Anwälte begleiten seit vielen Jahren Marketingstrategien und Werbekampagnen aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive. Online wie offline. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Gestaltung Ihrer Unternehmens- und Produktkommunikation, klassischer Werbemittel, der Nutzung neuer Marketingkanäle und bei der Ausgestaltung von Online-Vertriebskanälen im B2B- und B2C-Bereich. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bei der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Angriffen und der Verfolgung unlauterer Handlungen durch Wettbewerber. Außergerichtlich wie gerichtlich. ## Unsere Leistungen - Beratung bei der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Werbemaßnahmen - Beratung bei Produktaufmachung und -beschreibung - Beratung und Vertretung bei Produktnachahmungen (ergänzender Leistungs- und Designschutz) sowie bei Behinderungen durch Wettbewerber - Verfolgung irreführender Werbung - Mitbewerberbehinderung - Abwehr wettbewerbsrechtlicher Angriffe - Gerichtliche Durchsetzung der Rechte bei unlauteren Handlungen von Wettbewerbern - Vertragsgestaltung mit Werbebezug, insbesondere Agenturverträge, Sponsoring-Verträge, etc. - Beratung bei der Gestaltung und Durchführung von Gewinnspielen und Preisausschreiben - Fragestellungen im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/pohl2.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) ## Daniel Pohl, LL.M. T: [+49 (0)251 1498280](tel:+492511498280) E: [pohl@fum-legal.de ](mailto:pohl@fum-legal.de%20) [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/daniel-pohl/) --- ### [Arbeitsrecht](https://www.fum-legal.de/expertise/arbeitsrecht/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # Arbeitsrecht ## Wir beraten Unternehmer und Unternehmen im nationalen und internationalen Umfeld Insbesondere auch bei konzerninternen Entsendungen aus dem Drittland, in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir stehen unseren Mandanten von der Begründung von Arbeitsverhältnissen bis zur Beendigung derselbe zur Seite und sind es gewohnt, differierende Vorstellungen auch in internationalen Sachverhalten zu moderieren. **Begründung von Arbeitsverhältnissen** Die Erstellung und laufende Anpassung von Arbeitsverträgen und entsprechenden Mustern zur Verwendung in der eigenen HR-Abteilung erfordert eine ständige Berücksichtigung der gesetzlichen Entwicklungen. Der Entwurf, Verhandlung und Abschluss von Arbeitsverträgen erfordert eine Vielzahl von rechtlich und wirtschaftlich bedeutsamen Interessen im Blick zu behalten. Wir unterstützen unsere Mandanten gerade auch vor dem Hintergrund des Managements abweichender Vorstellungen in internationalen Sachverhalten. **Beendigung von Arbeitsverhältnissen** Wir beraten Unternehmer und Unternehmen insbesondere auch bei der ordnungsgemäßen Beendigung von Arbeitsverträgen und der Auswahl der wirtschaftlichen vernünftigsten Vorgehensweise, der Vorbereitung und Ausführung von Kündigungen, der Verhandlung von Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung und der Vertretung der Interessen in arbeitsgerichtlichen Verfahren in ganz Deutschland. **Compliance** Die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens gewinnt im Bereich des Arbeitsrechts stets fortschreitende Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie zb Arbeitnehmerüberlassung und ordnungsgemäßer Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern unter Berücksichtigung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen. Wir beraten Sie ferner beim Entwurf und der Implementierung von internen Verhaltensrichtlinien, und Arbeitsanweisungen zu verschiedenen Themen wie IP-Sicherheit, Wettbewerbsrecht, Korruption oder Geldwäsche. Dies beinhaltet die Erarbeitung von Compliance-Strukturen und Kontrollmechanismen. **Beschäftigtendatenschutz** Beim Beschäftigtendatenschutz geht es die Schaffung von Prozessen, die im Einklang mit dem BDSG und der DSGVO stehen. Wir sind insoweit in interdisziplinären Teams tätig. ## Unsere Leistungen - Entwurf und Verhandlung von (Muster-)Arbeitsverträgen - Prüfung von Unternehmensprozessen, Compliance-Regelungen - Beratung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Prüfung und Entwurf von Kündigungen - Entwurf und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen - Vertretung vor den Arbeitsgerichten in ganz Deutschland​​​​​​​ ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/kleffner.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) ## Matthias Kleffner, LL.M. T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) --- ### [China Desk](https://www.fum-legal.de/expertise/china-desk/) **Published:** Dezember 8, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** # China Desk ## Investitionen aus Asien in Deutschland. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich von Investitionen aus Asien in Deutschland. Wir unterstützen unsere Mandanten in Deutsch / Englisch und Chinesisch bei ihrem Markteintritt in Deutschland, sei es durch den Erwerb von bestehenden Unternehmen, der Neugründung von Gesellschaften, Greenfield-Investments als auch der Verhandlung von Rahmen- und Lieferverträgen. Wir begleiten ferner Privatinvestoren und institutionelle Investoren bei der Entsendung des ausländischen Managements und dem Erreichen der notwendigen Aufenthaltstitel als auch der Kommunikation mit den örtlichen Behörden. ## Unsere Leistungen - Beratung zu Cross-Border Gründungen - Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Anforderungen - Unterstützung bei der Visa-Beantragung - Cross-border Audits und Legal Opinions zur Vorbereitung von Kapitalmaßnahmen ### Ihre Ansprechpartner [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/kleffner.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) ## Matthias Kleffner, LL.M. T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/matthias-kleffner/) [ ![](https://www.fum-legal.de/wp-content/uploads/2025/12/Liu.jpg) ](https://www.fum-legal.de/team/xiaohui-liu/) ## Xiaohui Liu, LL.M. T: [+49 (0)40 180243010](tel:+4940180243010) E: [ Mehr erfahren ](https://www.fum-legal.de/team/xiaohui-liu/) --- ### [Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)](https://www.fum-legal.de/karriere/rechtsanwaltsfachangestellte-m-w-d/) **Published:** Dezember 9, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** In Vollzeit oder Teilzeit • Standort: Münster • Ab sofort Die Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine dynamische und zukunftsorientierte Wirtschaftskanzlei. Mit unserem Hauptsitz in Hamburg und unserem Standort in Münster sind wir überregional präsent und beraten unsere nationalen wie internationalen Mandanten an beiden Standorten mit höchstem Qualitätsanspruch und menschlicher Nahbarkeit. Um unser ambitioniertes Team in Münster weiter zu verstärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d). ***Ihre Aufgaben bei uns:*** • **Kanzleiorganisation:** Eigenverantwortliche Organisation und Führung des Sekretariats sowie der Aktenverwaltung (digital und analog) am Standort Münster. • **Zwangsvollstreckung**: Selbstständige Bearbeitung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (u. a. Erstellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Mandantenbetreuung im Vollstreckungsverfahren). • **Korrespondenz**: Professionelle Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten, Gerichtsvollziehern und Behörden – sowohl nach Diktat als auch selbstständig. • **Fristerfassung**: Zuverlässige Überwachung und Notierung von Fristen, Terminen und Wiedervorlagen. • **Abrechnung**: Erstellung von Kostenrechnungen nach dem RVG sowie Zeithonorar-Abrechnungen. • **Dokumentenmanagement**: Vorbereitung von Schriftsätzen, Verträgen, usw. ***Das bringen Sie mit:*** • **Qualifikation**: Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare juristische Qualifikation. • **Erfahrung**: Einschlägige Berufserfahrung in einer Anwaltskanzlei sowie fundierte Kenntnisse im Bereich des Gebühren- und Vollstreckungsrechts (RVG / ZPO) sind wünschenswert. Auch motivierte Wiedereinsteiger sind herzlich willkommen. • **Software**: Sicherer Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook)). • **Sprache**: Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; gute Englischkenntnisse sind in einer international agierenden Wirtschaftskanzlei ein klares Plus. • **Persönlichkeit**: Eine strukturierte, zuverlässige Arbeitsweise sowie ein freundliches, verbindliches und professionelles Auftreten gegenüber Mandanten und Kollegen. ***Das bieten wir Ihnen*:** • **Arbeitsplatz**: Ein moderner, digitaler Arbeitsplatz in zentraler Lage von Münster mit optimaler Verkehrsanbindung. • **Kanzleikultur**: Ein herzliches, kollegiales Team, flache Hierarchien und die enge, lebendige Zusammenarbeit mit den Kollegen unseres Hauptsitzes in Hamburg. • **Vergütung**: Ein attraktives, leistungsgerechtes Vergütungspaket. • **Flexibilität**: Planbare und verlässliche Arbeitszeiten durch flexible Arbeitszeitmodelle (Vollzeit oder Teilzeit vor Ort). • **Entwicklung**: Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (z. B. im Bereich Zwangsvollstreckung/RVG) zur individuellen Karriereförderung. ***Klingt das nach Ihrer neuen Herausforderung?*** Dann freuen wir uns sehr auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung per E-Mail an: --- ### [Rechtsreferendar (m/w/d)](https://www.fum-legal.de/karriere/rechtsreferendar-m-w-d/) **Published:** Dezember 9, 2025 **Author:** advomatic-admin **Content:** Fritz & Mark Legal berät deutsche und ausländische Unternehmen, Kreative und Künstler an den Kanzleistandorten Hamburg und Münster. Unsere Spezialisierung umfasst die Bereiche Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht und Datenschutz, Handelsrecht und Vertriebsrecht, Produktsicherheit und Produkthaftung sowie das Gesellschaft- und Arbeitsrecht. An unserem Standort in Münster bieten wir - Rechtsreferendaren (m/w/d) die Möglichkeit, die anwaltliche Tätigkeit in einem abwechslungsreichen Tätigkeitsumfeld kennenzulernen und wertvolle praktische Erfahrungen in der Mandatsbetreuung zu sammeln. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! **Arbeitsbeginn:** sofort **Beschäftigungsart:** Angestellter **Anstellungsart:** Teilzeit (befristet) --- ### [Assistenz / Backoffice-Support (m/w/d)](https://www.fum-legal.de/karriere/assistenz-backoffice-support-m-w-d/) **Published:** März 17, 2026 **Author:** fumlegal **Content:** Karriere bei Fritz & Mark Legal Assistenz / Backoffice-Support (m/w/d) Quereinstieg für Kaufleute möglich | Standort: Münster (Alte Feuerwache) Sie haben eine kaufmännische Ausbildung (z. B. Büromanagement, Industriekaufleute, Hotelfach oder Fremdsprachenkorrespondenz) und suchen ein modernes Arbeitsumfeld abseits der klassischen Sachbearbeitung? Fritz & Mark Legal ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei, die nationale und internationale Unternehmen in den Bereichen IT-Recht, KI, Datenschutz, gewerblicher Rechtsschutz sowie Handels- und Gesellschafts- und Arbeitsrecht an den Standorten Hamburg und Münster berät. In unserem Büro in der Alten Feuerwache in Münster erwartet Sie kein klassisches Anwaltssekretariat, sondern ein sehr weit digitalisiertes Business-Umfeld. **Das macht die Stelle für Kaufleute besonders:** **Keine juristischen Vorkenntnisse nötig**: Die fachspezifische Fristenkontrolle wird zentral durch unsere Büroleitung erledigt. Sie können sich voll auf Organisation und Kommunikation konzentrieren. **Digitales Arbeiten**: Wir sind ein (fast) papierloses Büro. Wenn Sie gerne strukturiert mit modernen Software-Tools arbeiten, sind Sie bei uns genau richtig. **Internationaler Kontext**: Durch unsere Beratungsschwerpunkte (u. a. unser Asien-Desk) kommunizieren wir regelmäßig mit internationalen Unternehmen. **Angenehmes Umfeld**: Ein ruhiger, moderner Arbeitsplatz in einem der markantesten Gebäude Münsters – ohne klassischen Publikumsverkehr. **Ihre Aufgaben bei uns:** **Organisationstalent**: Sie führen unsere digitalen Akten und unterstützen im Dokumenten-Management. Kommunikation: Sie sind die freundliche Schnittstelle zu unseren nationalen und internationalen Mandanten (Deutsch/Englisch). **Support**: Sie unterstützen unsere Anwälte bei der Formatierung von Verträgen und im allgemeinen Tagesgeschäft. **Prozessoptimierung**: Sie bringen Ihre kaufmännische Denkweise in unsere digitalen Abläufe ein. **Was Sie mitbringen sollten:** Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder Erfahrung in einer gehobenen Assistenzfunktion. Sichere Beherrschung der deutschen Sprache und gute Englischkenntnisse. Eine hohe IT-Affinität und Freude an effizienten, digitalen Workflows. Ein souveränes Auftreten und Freude an der Arbeit in einem professionellen Team. **Lust auf einen Tapetenwechsel?** Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz in den spannendsten Rechtsgebieten der Zukunft (KI, Tech, IP) und ein Team, das flache Hierarchien wirklich lebt. Senden Sie uns Ihren **Lebenslauf, Ihre Gehaltsvorstellung sowie ein Motivationsschreiben** per E-Mail an: Wir freuen uns darauf, Sie in der Alten Feuerwache kennenzulernen! --- ## Kategorien ### [Aktuelles](https://www.fum-legal.de/news/aktuelles/) --- ### [Informationen](https://www.fum-legal.de/news/informationen/) ---