Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmer und Unternehmen im nationalen und internationalen Umfeld

Insbesondere auch bei konzerninternen Entsendungen aus dem Drittland, in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Wir stehen unseren Mandanten von der Begründung von Arbeitsverhältnissen bis zur Beendigung derselbe zur Seite und sind es gewohnt, differierende Vorstellungen auch in internationalen Sachverhalten zu moderieren.

Begründung von Arbeitsverhältnissen

Die Erstellung und laufende Anpassung von Arbeitsverträgen und entsprechenden Mustern zur Verwendung in der eigenen HR-Abteilung erfordert eine ständige Berücksichtigung der gesetzlichen Entwicklungen. Der Entwurf, Verhandlung und Abschluss von Arbeitsverträgen erfordert eine Vielzahl von rechtlich und wirtschaftlich bedeutsamen Interessen im Blick zu behalten. Wir unterstützen unsere Mandanten gerade auch vor dem Hintergrund des Managements abweichender Vorstellungen in internationalen Sachverhalten.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Wir beraten Unternehmer und Unternehmen insbesondere auch bei der ordnungsgemäßen Beendigung von Arbeitsverträgen und der Auswahl der wirtschaftlichen vernünftigsten Vorgehensweise, der Vorbereitung und Ausführung von Kündigungen, der Verhandlung von Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung und der Vertretung der Interessen in arbeitsgerichtlichen Verfahren in ganz Deutschland.

Compliance

Die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens gewinnt im Bereich des Arbeitsrechts stets fortschreitende Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie zb Arbeitnehmerüberlassung und ordnungsgemäßer Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern unter Berücksichtigung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen.

Wir beraten Sie ferner beim Entwurf und der Implementierung von internen Verhaltensrichtlinien, und Arbeitsanweisungen zu verschiedenen Themen wie IP-Sicherheit, Wettbewerbsrecht, Korruption oder Geldwäsche. Dies beinhaltet die Erarbeitung von Compliance-Strukturen und Kontrollmechanismen.

Beschäftigtendatenschutz

Beim Beschäftigtendatenschutz geht es die Schaffung von Prozessen, die im Einklang mit dem BDSG und der DSGVO stehen. Wir sind insoweit in interdisziplinären Teams tätig.

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