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06.03.2024
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04.03.2024
EuGH entscheidet: Unternehmensverschulden für DSGVO-Bußgeld ausreichend
Datenschutzverstöße in Unternehmen können mit einer Geldbuße geahndet werden. Dies auch dann, wenn kein Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters nachgewiesen werden kann. Vielmehr bleibt das Unternehmen auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die juristische Person als solche – etwa aufgrund mangelnder Compliance – schuldhaft gehandelt hat.
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