Finanzielle Förderung für den Schutz geistigen Eigentums:

KMU-Fonds 2024

Geistiges Eigentum, insbesondere Marken und Designs/Geschmacksmuster, stellen wesentliche Vermögenswerte eines Unternehmens dar und sind ein unverzichtbarer Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs in allen Branchen.

Daher unterstützt die Europäische Kommission kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beim Aufbau entsprechender Schutzportfolios durch finanzielle Förderung für die Anmeldung entsprechende Schutzrechte. Zu diesem Zweck wurde auch für 2024 der sogenannte KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ aufgesetzt, bei dem es sich um ein Finanzhilfeprogramm für KMU in der EU handelt und der diesen Unternehmen helfen soll, Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
Der KMU-Fonds wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Zeitraum vom 22. Januar 2024 bis zum 6. Dezember 2024 durchgeführt.

Der KMU-Fonds bietet vier verschiedene Gutscheine, mit denen die Erstattung unterschiedlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb geistigen Eigentums beantragt werden kann. Der KMU-Fonds ist insbesondere auch auf die Anmeldung von Marken und Designs / Geschmacksmustern anwendbar.

Einzelheiten zur Art und Umfang der Förderung sowie zu den Voraussetzungen finden Sie hier: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/overview.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Anwälte bei allen Fragen rund um den Schutz Ihrer Marken und Design / Geschmacksmuster gerne zur Verfügung.

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